Voranfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf, Aiplspitzweg, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 521/43 der Gemarkung Wattersdorf fragte an, ob das bestehende Wohnhaus (Doppelhaus) im Aiplspitzweg in Weyarn in Richtung Westen für den Eigenbedarf (Tochter mit zwei Kindern) erweitert werden könne. Westlich grenzt der gemeindliche Spielplatz an das Grundstück an. Für eine Erweiterung müsste die Gemeinde die notwendigen Abstandsflächen übernehmen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Der Bebauungsplan müsste für die Wohnhauserweiterung entsprechend geändert werden. 
Die Antragstellerin erklärte sich bereit, die bodenpolitischen Grundsätze der Gemeinde einzugehen und die Kosten für die notwendige Bebauungsplanänderung zu übernehmen. 
Der Bauausschuss hatte zum Bauwunsch eine Ortseinsicht vorgenommen.
Der Bauausschuss stellte fest, dass eine Erweiterung nach Westen grundsätzlich möglich wäre. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze auf Grundstück Fl.Nr. 521/5 die Abstandsflächen zu übernehmen. Bezüglich Situierung der erforderlichen Stellplätze sollte eine Bauberatung vorgenommen werden. Ebenso sollte der Bauwerber auf eine sturzflutsichere Bauweise hingewiesen werden. Mit einem positiven Ergebnis der Bauberatung könne ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung Bebauungsplans getroffen werden. Die Kosten dafür seien vom Antragsteller zu übernehmen. 
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Stellplätze davon abhänge, ob nach der Erweiterung ein oder zwei Haushalte in dem Haus geführt würden. Im Falle von zwei Haushalten seien 5 Stellplätze nachzuweisen, was angesichts der direkten Umgebung (enge Straße, kaum Wendemöglichkeit, parkende Autos) gerade im Winter problematisch sein könnte. Weiter solle eine Erklärung der Hauseigentümer eingeholt werden, dass der Spielplatz und das dortige Geschehen geduldet werde.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses vollumfänglich zu. Die weitere Zustimmung zu dem Erweiterungsbau hängt vom Ergebnis der Bauberatung und der Erfüllung aller Bedingungen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr