Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 314 der Gemarkung Holzolling nahe der BAB A 8, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Vantage Towers AG hat über die Gemeinde einen Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit entlang der BAB A 8, ca. 700 m östlich eines bestehenden Mobilfunkmastens, eingereicht. Es handelt sich um eine ortsfeste Mobilfunkanlage. Die Höhe des geplanten Mastens beträgt 40,13 m. Da der Mast eine Höhe von 30 m überschreitet, ist er gemäß Art. 2 BayBO als Sonderbau einzustufen. 
Zur Frage einer Mitnutzung des bereits bestehenden Mastes ca. 700 m westlich erhielt die Verwaltung folgende Antwort: 
„Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Mobilfunkversorgung ist eine ausreichende Zahl an Mobilfunkstationen notwendig. Deren Positionierung kann nicht beliebig gewählt werden. Der Standort wird hauptsächlich durch die Ausbreitungseigenschaften der jeweiligen Mobilfunktechnologie, der Topografie am geplanten Standort und den Anforderungen der Kunden bestimmt. Mit diesem Mast soll eine Versorgungslücke in Holzolling geschlossen werden. Damit verbunden soll die Versorgung auf der A8 auf der Höhe von Holzolling verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein Standort in diesem Bereich notwendig. Ohne diese Anlage ist in diesem Bereich keine ausreichende Mobilfunkversorgung. Für die Herstellung der Versorgung wurde das Grundstück in der Gemarkung Holzolling, Flurstück 314 akquiriert. Zum Zeitpunkt der Akquisition stand der ATC-Mast für eine Prüfung noch nicht zur Verfügung, da dieser noch nicht errichtet war. Allerdings lag diese Alternative für die Errichtung eines Mastes durch Vantage an dieser Position vor. Deren Prüfung ergab, dass eine Versorgung von Holzolling aufgrund der topografischen Verhältnisse ausgeschlossen ist. Die Alternative wurde daher verworfen. Der neue Mast schließt und gewährleistet die vorhandene Lücke und die seitens der BNetzA geforderte lückenlose Versorgung mit Mobilfunk.“
Eine Standortbescheinigung der BNetzA, standortbezogene Statik, Wind- und Eislastgutachten und der landschaftspflegerische Begleitplan konnten dem Bauantrag noch nicht beigelegt werden.
Die Gemeinde Weyarn war bisher nicht wie üblich und gesetzlich gefordert an der Standortsuche beteiligt. Auch konnte die Gemeinde im Vorfeld der Standortsuche nicht wie üblich ein Prognosegutachten bzgl. der zu erwartenden Messwerte in Auftrag geben.
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die für den Mobilfunkbau geltenden Sonderrechte stark strapaziert würden. So müssen auch in diesem Fall wieder starke Eingriffe in die Ökologie vorgenommen werden wie Rodung für Bau und Anfahrtswege, Verbau von großen Betonmengen im Waldboden u.a. Wünschenswert wäre es, wenn die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinationsstelle tätig würde. Damit ließen sich die teilweise intransparenten Verfahren aus der Welt schaffen. 
Es sei wichtig, dass das übliche Verfahren eingehalten werde: Dieses sieht vor, dass zunächst ein Suchkreis genannt wird und dann auf Grundlage eines Prognosegutachtens ein Standort ausgewählt wird. Wo es möglich sei, sollten bestehende Masten mehrfach bestückt werden, um neue zu vermeiden. Dies sei angesichts der Technisierung der Prozesse allerdings nur begrenzt möglich.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stellte der Gemeinderat den Bauantrag zurück, da die Gemeinde im Vorfeld der Beantragung nicht in die Standortsuche einbezogen worden war. Erst mit dem Vorliegen eines Prognosegutachtens kann eine abschließende Befassung erfolgen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Prognosegutachten in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr