Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer KFZ-Werkstätte mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 426/4 der Gemarkung Holzolling, Seehamer Straße, 83629 Bruck.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück in der Seehamer Straße im Ortsteil Bruck eine KFZ-Werkstätte (EG) mit zwei Wohneinheiten (OG) errichten. Das Hauptgebäude hat eine Länge von 18 m x 12 m. Die beantragte Wandhöhe beträgt 7,10 m und entspricht dem des östlichen Nachbargebäudes (Holzollinger Straße 1).
Die Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung befinden sich nördlich (für den KFZ-Betrieb 5 Stück) bzw. westlich (für das Wohnhaus 5 Stück). 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.
Maßgeblich zur Beurteilung ist die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Der Antragsteller hat im Vorfeld der Einreichung des Bauantrages das Vorhaben mit dem Landratsamt Miesbach abgestimmt. 
Der Entwässerungsplan lag zur Sitzung noch nicht vor und wird nachgereicht.
Der Bauwerber hat den Werkstattbereich zur Kreisstraße hin ausgerichtet, damit das Wohngebiet nicht beeinträchtigt ist.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. 
Das Landratsamt Miesbach wurde gebeten, die Immissionsschutzabteilung am Verfahren zu beteiligen. Auf den hohen Grundwasserspiegel wurde hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr