Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/40 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 11.01.2024 mit einem Bauantrag zur Errichtung einer Garage befasst. Der Antrag wurde damals aufgrund der Bezugsfallwirkung (Stauraum von 5 m zur Straße nach der Stellplatzsatzung nicht eingehalten) abgelehnt.
Der Antragsteller hat daraufhin umgeplant. Anstatt der Garage soll nun ein Carport errichtet werden, der zur Straße hin offen sein soll. Das alte Gartenhaus soll dem Neubau weichen und in den Carport integriert werden. Der geplante Carport ist zur Unterstellung eines normalen PKW-Fahrzeug angedacht, das bislang z.T. auf der Straße abgestellt wird.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 10 „Seidinger Straße“. Für den Carport müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, da an dieser Stelle im Bebauungsplan kein Bauraum für Nebengebäude/Garagen vorgesehen ist.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag sowie zu einer Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr