Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlosswiese - Wattersdorf" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; Vorlage Planentwurf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung am 07.02.2024 mit der Bauangelegenheit befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilt der Gemeinderat das Einvernehmen zu den vorgelegten Austauschplänen. Für die Erhöhung der Dachneigung und das Weglassen der Garage wird das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Wattersdorf – Schloßwiese“ erteilt. 
Bzgl. der beantragten Wandhöhe von 6,35 m ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wird zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten und dabei zu prüfen, ob eine generelle Änderung der Wandhöhe sinnvoll ist.“
Das Planungsbüro hat zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf für die notwendige Bebauungsplanänderung vorgelegt. 
Der Gemeinderat genehmigte den Planentwurf des Planungsbüros Kurz GbR zu der 1. Änderung des Bebauungsplans vom 07.02.2024. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr