7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (Bebauungsplan Nr. 67 "Betreutes Wohnen"); Vorstellung Planentwurf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Derzeit befindet sich der Bebauungsplan Nr. 67 „SO Seniorenwohnen“ in der Aufstellung; der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurnummern: 369/2 T, 369 T, 473/3T,476/3T. In einem weiteren Schritt ist der B-Plan Nr. 24, der eine Teilfläche des jetzigen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 67 enthält, zu reduzieren und an die Veränderung anzupassen. 
Auf dem Gebiet soll ein Seniorenwohnangebot als Ergänzung der bereits bestehenden örtlichen Wohnangebote realisiert werden. Im Vorfeld fand hierzu ein intensiver Abstimmungsprozess mit dem gemeindlichen „Pflegeausschuss“ und den weiteren Beteiligten statt.
Das geplante Vorhaben soll südlich des denkmalgeschützten Gasthauses „Alter Wirt“ situiert werden. Die Stellplätze sind in einer Tiefgarage bzw. oberirdisch – zwischen dem Neubau und dem Baudenkmal – untergebracht. Die bestehende ortsbildprägende Senke, welche sich südlich des geplanten Seniorenwohnens befindet, soll erhalten bleiben. Für den bestehenden Flächennutzungsplan bedeutet dies, dass die derzeitige Fläche des Sondergebiets Hotel verkleinert wird. Sie wird durch das Sondergebiet Seniorenwohnen im Süden ergänzt und nach Südwesten erweitert. Östlich des Neubaus, an der Staatsstraße, soll wieder eine Grünfläche dargestellt werden, um den ortsbildprägenden Geländeeinschnitt zu schützen und von Bebauung freizuhalten, sowie den Grünzug durchgängig nach Süden/Südwesten hin als Frischluftschneise und Abflussmöglichkeit für Oberflächenwasser zu erhalten.
Der Änderungsbereich ist bisher als Sondergebiet und als Grünfläche dargestellt. Die unmittelbar angrenzenden Ortslagen sind als dörfliches Mischgebiet und Grünfläche beschrieben. Nördlich bzw. nordöstlich verläuft die Staatsstraße 2073. Die Darstellung einer Sonderbaufläche parallel zur Staatsstraße wird zugunsten der Grünflächenausweisung zurückgenommen.
Der Gemeinderat stimmte der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren des Bebauungsplanes Nr. 67 „SO Seniorenwohnen“ in der Planfassung vom 14.03.2024 zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr