Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Beratung und Genehmigung sowie Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024-2027 und des Investitionsprogramms.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.03.2024 ö 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr ging zunächst auf die Vorberatung der finalen Haushaltsplanung und Finanzplanung ein und bedankte sich bei der Kämmerei und dem Finanzausschuss für die gute Zusammenarbeit. Dem schloss sich Zweiter Bürgermeister Dr. Franz Demmelmeier an.

Kreisumlage:
Erster Bürgermeister Wöhr informierte den Finanzausschuss über die Kreisumlage 2024 und eine Erhöhung bei gleichbleibendem Hebesatz wegen geänderter Bemessungsgrundlage. Daneben sei dies auch darauf zurückzuführen, dass zwei Gemeinden falsche Zahlen mitgeteilt hatten und sich dadurch eine Neuberechnung ergeben hatte. Durch die geänderten Zahlen und eine Erhöhung der Gemeindeanteile musste der Landkreis-Haushalt nochmals neu berechnet werden. 
Hierbei wurden die Gemeinden auch darüber informiert, dass der Landkreis mindestens von einem Gewerbesteuersatz in Höhe von 350% ausgehe. Wenn eine Gemeinde einen geringeren Satz verlange, werde die Kreisumlage dennoch mit einem Satz von 350% berechnet und quasi subventioniert.
Die Investitionsliste konnte nicht weiter eingedampft werden. 
Die Liquidität sei zwar ein wenig abgeschmolzen, jedoch im Moment immer noch gut 

Stand: 31.12.2023: 4.246.004,51 € (Stand 31.12.2022: 4.744.670,88 €) 

So könne auch ein negativ geplanter Haushalt ohne Kredit finanziert werden. Ziel sei es, dass die Einnahmen /Ausgaben sich so entwickeln, dass nicht die ganze Liquidität verbraucht werde, jedoch müsse sich die Gemeinde zukünftig etwas einfallen lassen, sonst sei bei den nächsten Projekten eine Kreditaufnahme notwendig.

Steuererhöhungen seien derzeit nicht vorgesehen. Die Stellen im Stellenplan sind unverändert, auch wenn für den Bauhof eine Stelle mehr vorgesehen werde (durch 1 freie Stelle im EWO möglich). Ab 2024/25 wird es zu einer Mehrung kommen, da die Nachbesetzungen zweier Mitarbeiter überlappend eingeplant werden sollen. 

Die Kämmerin Christel Altenweger stellte die Eckpunkte des Haushaltsplans 2024 vor; die Präsentation wurde dem Sitzungsprotokoll beigefügt. Besonderheiten des Planes:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erließ die Gemeinde Weyarn folgende Haushalts­satzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
1.        im Ergebnishaushalt mit 
dem Gesamtbetrag der Erträge von           9.429.868 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von         -10.467.435 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von        -  1.037.567 €

2.        im Finanzhaushalt 
  1. aus laufender Verwaltungstätigkeit mit         
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           9.011.988 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 9.560.795 €
       und einem Saldo von        -    548.807 €

  1. aus Investitionstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von           2.976.830 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        - 6.644.313 €
       und einem Saldo von        - 3.667.483 €

  1. aus Finanzierungstätigkeit mit
       dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                            0 €
       dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        -      30.000 €
       und einem Saldo von                        -      30.000 €

  1. und dem Saldo des Finanzhaushalts von         - 4.246.290 €

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1. Grundsteuer 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         250 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)        380 v.H.

2. Gewerbesteuer         360 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haus­haltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt. 

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.  


Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024-2027 sowie des Investitionsprogrammes
Übersicht Ergebnishaushalt 2024-2027

Erträge
Aufwendungen
Saldo
2024
9.429.868,00 €
10.467.435,00 €
-1.037.567,00 €
2025
9.273.750,00 €
10.130.363,00 €
-856.613,00 €
2026
9.263.750,00 €
10.118.363,00 €
-854.613,00 €
2027
9.264.750,00 €
10.131.363,00 €
-866.613,00 €

Übersicht Finanzhaushalt 2024-2027

Erträge
Aufwendungen
Saldo
2024
9.011.988,00 €
9.560.795,00 €
-548.807,00 €
2025
8.835.870,00 €
9.224.473,00 €
-388.603,00 €
2026
8.845.870,00 €
9.212.473,00 €
-366.603,00 €
2027
8.846.870,00 €
9.225.473,00 €
-378.603,00 €

Übersicht Investitionsprogramm 2024-2027

Erträge
Aufwendungen
Saldo
2024
2.976.830,00 €
6.644.313,00 €
-3.667.483,00 €
2025
2.185.790,00 €
3.966.230,00 €
-1.780.440,00 €
2026
630.000,00 €
215.900,00 €
414.100,00 €
2027
130.000,00 €
215.900,00 €
-85.900,00 €

Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschloss der Gemeinderat den Haushaltsplan 2024 sowie die Finanzplanung bis 2027 auf Basis der vorgelegten Zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr