Aufnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2024 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Weyarn ist bereits Mitglied im ZV KD Oberland und im Teilbereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Bisher wurden hier aber noch nie Überwachungszeiten für stationären Verkehr, sondern ausschließlich für den fließenden Verkehr gebucht. Anlassbezogen wurde für den stationären Verkehr die PI Holzkirchen um Überwachung gebeten. Dies ist aber nur im begrenzten Umfang, im Rahmen des Einsatzgeschehens, möglich. 
In letzter Zeit wurde die Beschilderung im gesamten Gemeindegebiet angepasst. Vor allem im Ort Weyarn wurden viele Parkbeschilderungen erlassen. Die Verwaltung möchte gerne auch die Einhaltung dieser und der allgemeinen Parksituation in Weyarn regelmäßig mit einer überschaubaren Stundenzahl kostenpflichtig vom Zweckverband überwachen lassen. 
Das Bearbeitungsgeld für den ruhenden Verkehr beträgt 30.- €/Stunde, pro Fall werden zusätzlich 4.- € berechnet. Beim fließenden Verkehr liegt das Bearbeitungsgeld bei 100.- € bis 125.- € zuzüglich 4.- € pro Fall.
Wenn sich die Überwachung im Ortskern Weyarn als hilfreich herausstellen sollte, könnte man zu einem späteren Zeitpunkt auch andere neuralgische Punkte in der Gemeinde mit aufnehmen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen der Verwaltung zu und beauftragte diese, wie vorgestellt zu Verfahren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.04.2024 08:55 Uhr