Unvorhergesehenes.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.04.2024 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Staatliche Schulamt Miesbach hat die Gemeinde-Verwaltung am Sitzungstag über einen Elternbrief der Mittelschule Holzkirchen für die Kinder der 4. Klassen in den Gemeinden Weyarn und Valley in Kenntnis gesetzt. Darin geht es um die zum nächsten Schuljahr 2024/25 festgelegte Sprengelregelung der Mittelschulen, also um den Schulbesuchsort der Kinder aus dem bisherigen Sprengel der Mangfalltalschule der Gemeinden Weyarn und Valley. 
Die Mangfalltalschule mit Sitz in Valley darf mangels Schülerzahlen seit 2023 keine neuen Klassen mehr bilden und wurde vom staatlichen Schulamt auf inaktiv gestellt. 
Dem Schreiben zufolge müssen Kinder aus der Gemeinde Weyarn aus dem betroffenen Schulsprengel der Mangfalltalschule ab dem Schuljahr 2024/25 grundsätzlich die Mittelschule Holzkirchen besuchen. Die bisherige vom Schulamt unterstützte Verwaltungspraxis, dass die Kinder aus Weyarn auch offiziell nach Miesbach gehen können, wird im kommenden Schuljahr vom staatlichen Schulamt nicht mehr unterstützt. Das bedeutet, dass die aktuellen Übertritte von der Grundschule in die 5. Klasse Mittelschule vom nächsten Schuljahr an der Mittelschule Holzkirchen zugewiesen werden. 
Die Schüler, die bereits jetzt in die Mittelschule Miesbach gehen, sind davon nicht betroffen. 
In der Mittelschule Miesbach verblieben von nun an lediglich noch die Kinder vom Taubenberg, also Gotzing sowie die umliegenden Ortsteile und Einöden am Taubenberg.
Dem Schulsprengel der Mittelschule Feldkirchen-Westerham bleiben wie bislang die Kinder aus dem Goldenen Tal, Arnhofen, Erb, Esterndorf, Haus, Holzolling, Naring, Niederaltenburg, Öd und Ötz zugeteilt.
Die im letzten Jahr angekündigte Fortschreibung des Verbundvertrags werde laut Schulamt wohl heuer nicht fertig werden und ist daher auch noch nicht mit den Gemeinden abgestimmt worden.
Die Gemeinde Weyarn ist derzeit Träger der 
  • Grundschule Weyarn
und derzeit Mitglied in den folgenden Schulverbänden:
  • Miesbach Mittelschule
  • Miesbach Grundschule
  • Feldkirchen Westerham-Mittelschule
  • Feldkirchen-Westerham Grundschule
  • Valley Mittelschule Mangfalltal (künftig bei Auflösung von Valley dann wohl künftig Schulverband Holzkirchen Mittelschule)

Derzeit besuchen 29 Kinder aus der Gemeinde Weyarn die Mittelschule Miesbach und aufgrund der größeren Entfernung nur sehr wenige die Mittelschule Holzkirchen. Die Gemeinde Weyarn zahlt ca. 188 000 € im Jahr an den Schulverband Miesbach. Dies beinhaltet auch die Transportkosten.
Die Einstellung der bisherigen Praxis würde bedeuten, dass die Eltern von Übertrittskindern entweder nach Holzkirchen gehen müssen oder für den Besuch der Mittelschule Miesbach begründete Gastschulanträge stellen müssten und die Beförderungskosten grundsätzlich selbst getragen werden müssten.
Im Gemeinderat wurde bereits von Elternbeschwerden berichtet und diskutiert, wie unsinnig es wäre, wenn beispielsweise Kinder aus Pienzenau nach Holzkirchen transportiert würden. Nach Erkenntnissen aus dem Gemeinderat würden davon im kommenden Schuljahr sechs Kinder aus Weyarn betroffen sein.
Der Gemeinderat stellte fest: Das Ziel, den Schulkindern den Besuch der Mittelschule in Miesbach zu ermöglichen, solle weiterverfolgt werden. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Notfalls solle die die Gemeindeverwaltung mit dem Schulverband Miesbach vereinbaren, dass die Beförderungskosten für Gastschulanträge nach Miesbach weiterhin auf freiwilliger Basis von der Gemeinde Weyarn getragen werden. Da die Verbindung nach Miesbach kürzer und besser ist, dürfte sich der Kostenaufwand gegenüber dem Transport nach Holzkirchen wohl die Waage halten.
Den Eltern verbliebe allerdings der administrative Aufwand, einen begründeten Gastschulantrag für Miesbach zur stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 08:55 Uhr