Antrag an die Gemeinde zur Erneuerung des Betrauungsaktes zugunsten des KU Gemeindewerke Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat beauftragt das Kommunalunternehmen regelmäßig mit bestimmten Aufgaben, deren Wirtschaftlichkeit naturgemäß nicht gegeben ist. Solche Aufgaben können beispielsweise sein: Vergünstigte Überlassung von Grundstücken, vergünstigte Gewährung von Rechten, Durchreichung günstiger Zinsen, Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt oder auch Überlassung vergünstigter personeller Ressourcen.
Um diese durch Subventionen gemäß dem EU-Beihilferecht rechtssicher abwickeln zu können, bedarf es eines Betrauungsaktes. 
Der letzte Betrauungsakt für das KU läuft im August 2024 nach 10 Jahren aus und muss erneuert werden, um weiterhin Rechtssicherheit für subventionserhebliche Tatbestände zu erhalten.
Am 10.07.2024 fand ein Beratungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Detig statt. Gegenstand des Gesprächs war die Frage, ob es angeraten sei, den Unternehmenszweck des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Weyarn künftig auch für kommunale Wohnbauzwecke zur erweitern. Nachdem die Planungen für die Übernahme eines Wohnbau-Projektes noch nicht so weit sind, wurde allerdings abgeraten, diesen Punkt bereits in diesen Betrauungsakt aufzunehmen.
Eine Erneuerung des Betrauungsaktes ist zur Ermöglichung subventionserheblicher Tatbestände weiterhin notwendig.
Daher beschloss der Gemeinderat entsprechend dem Antrag des Vorstands des KU Gemeindewerke Weyarn, rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Betrauungsakts einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 der Unternehmenssatzung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 07:41 Uhr