Aufstellung des Bebauungsplans Nr 67 "Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2024 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

1. Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
2. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Diese wurden am 06.08.2024 in der öffentlichen Sitzung des gemeindlichen Projektausschusses Pflegeeinrichtung entsprechend dem Zuständigkeitsbeschluss des Gemeinderats behandelt. 
Die Behandlung im Ausschuss liegt dem Gemeinderat vor. Nachfolgend werden insbesondere zur Information der Öffentlichkeit die wesentlichen Aspekte der Behandlung zusammengefasst und zur Kenntnis gebracht. 
Bedenken und Anregungen wurden vorgebracht von:
- Landratsamt Miesbach, -Untere Naturschutzbehörde-, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 08.05.2024.
Die Untere Naturschutzbehörde hat Belange der Ausgleichsbilanzierung und des Artenschutzes geltend gemacht und sonstige Hinweise gegeben. Diese wurden mit einem Gutachten eines Biologen sowie dem Freiflächengestaltungsplan und der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans abgearbeitet. Der Projektausschuss hat in der Prüfung dieser Behandlung zugestimmt. 
-Landratsamt Miesbach, -Untere Verkehrsbehörde-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 22.04.2024.
Das Landratsamt weist auf die Erfordernisse durch die angrenzende Staatsstraße 2073 sowie den Radverkehr auf dem parallel verlaufenden Gehweg hin. Unter Einbindung eines Verkehrsplaners wurden mit dem Straßenbauamt Rosenheim die Anschlüsse an die Staatsstraße erarbeitet sowie die Anforderung, dass der Fuß- und Radverkehr auch durch das Neubaugebiet verlaufen kann, vereinbart. Dies findet sich im aktuellen Planwerk mit einem Eigentümerweg wieder, der entsprechend gewidmet werden soll. Der Projektausschuss hat diesen Erarbeitungen und der planerischen Darstellung zugestimmt. 
- Landratsamt Miesbach, -Wasser- und Bodenschutzrecht-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 12.04.2024.
Hier wurden Hinweise zur Entwässerung gegeben, die im Rahmen der Eingabeplanung zu beachten sind und als Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen wurden.
- Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Königstraße 19, 83022 Rosenheim, mit Schreiben vom 16.04.2024.
Das Wasserwirtschaftsamt hat Hinweise bezüglich Sturzfluten erteilt, die ebenfalls im Bebauungsplan in geeigneter Weise berücksichtigt wurden. 
- Versorgungsträger.
Die Hinweise der Versorgungsträger sind ebenfalls berücksichtigt.
- Landratsamt Miesbach, -Fachbereich 43 Gesundheit-, Wendelsteinstraße 1, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 26.04.2024.
Die Anregungen zum Klima- und Hitzeschutz wurden berücksichtigt. 
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Hofgraben 4, 80539 München, mit Schreiben vom 29.04.2024.
Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege wies auf mögliche Bodendenkmäler hin. Hier gibt es außer dem denkmalgeschützten Alten Wirt keinerlei Hinweise auf Bodendenkmäler. Außerdem war die Untere Denkmalschutzbehörde eingebunden. 
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, -Fachbereich Forsten-, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 30.04.2024.
Hier wird auf einen in der Nähe befindlichen Wald hingewiesen, der sich im Eigentum des Vorhabensträgers befindet und nach Beurteilung der Gemeinde keinen Einfluss auf das Bauvorhaben hat. 
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, -Fachbereich Landwirtschaft-, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 02.05.2024.
Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass durch die Bebauung die Landwirtschaft nicht behindert werden dürfe. Die Gemeinde sieht aufgrund der extensiv bewirtschafteten Fläche die Gefahr der Behinderung nicht als gegeben. 
- Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestraße 1, 80797 München, mit Schreiben vom 02.05.2024.
Der Hinweis zum Ortsbild wurde zur Kenntnis genommen. 
- Staatliches Bauamt Rosenheim, Greidererstraße 6, 83022 Rosenheim, mit Schreiben vom 06.05.2024.
Hier werden Bedenken und Vorgaben bezüglich der Anschlüsse der Staatsstraße 2073 vorgebracht. Diesbezüglich wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde verwiesen. 
Als weitere Festlegungen über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hinaus hat der Projektausschuss beschlossen: 
Im Bebauungsplan sowie im Vorhabens- und Erschließungsplan (VEP) gibt es nun vier Nutzungskategorien (AbWGs, Personal- und sonstige Wohnungen, Behinderten- und Seniorenwohnen, gewerbliche und Gemeinschaftsnutzungen). Weiteres soll im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Erster Bürgermeister dankte der Verwaltung sowie den Mitgliedern von Projektausschuss und Gemeinderat und insbesondere der Seniorenbeauftragten Betty Mehrer für die konstruktive und engagierte Mitarbeit zur Realisierung des Projekts.
Betty Mehrer drückte ihre Freude über das Fortgehen des Großprojekts aus. Sie habe bereits 14 informelle Voranmeldungen aus dem ganzen Gemeindegebiet für einen Platz in einer abW. Derzeit gebe es allein drei Personen in der Gemeinde, die dringend einen Pflegeplatz benötigten, aber keinen bekämen. Der Bedarf sei also auf jeden Fall gegeben. 
Zweiter Bürgermeister Franz Demmelmeier ärgerte sich über den großen bürokratischen, finanziellen und zeitlichen Aufwand bei einem so wichtigen Sozialprojekt; das passe nicht zu den offiziellen Verlautbarungen der Politik über Entbürokratisierung, Kostenreduzierung und Zeitersparnis beim Bauen.
Der Gemeinderat nahm die Prüfungen und Beschlüsse des Projektausschusses zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die notwendige Qualitätssicherung in rechtlicher und planerischer Sicht (Abstimmung der Planwerke) vorzunehmen und dem Gemeinderat nach Konsolidierung vorzulegen. Soweit aufgrund wesentlicher Änderungen noch Entscheidungsbedarf bestände, wäre der Projektausschuss am 09.09. um 18.00 Uhr erneut einzuberufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2024 08:27 Uhr