Unvorhergesehenes.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2024 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zufahrt Breitmoos:
Die Zufahrt nach Breitmoos musste nach dem Starkregen Ende Mai/Anfang Juni aus Gefahrengründen total gesperrt werden. Die Gemeinde hat eine Ortsbesichtigung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem AELF sowie dem bislang tätigen Ingenieurbüro durchgeführt. Ziel war, die möglichen Alternativen hinsichtlich der Realisierbarkeit einer Zufahrt zu prüfen. Drei Varianten wurden besprochen. 
Variante 1: Verlegung der Zufahrt in Richtung Hang: Die Topografie ist entsprechend steil, sodass man die Trasse weit oben führen muss und eine ungenügende Stabilität einer alternativen Trasse zu befürchten ist; ebenso wird diese von der UNB vor Ort als großer Eingriff in das FFH-Gebiet abgelehnt. 
Das AELF sieht eine Förderung hier ebenfalls nicht als machbar an.
Das IB Weisser schätzt die Baukosten für eine solche Maßnahme auf einer Länge von 180 m auf 856.000 € brutto.
Variante 2: Erschließung von Breitmoos von Süden her: Die Erschließung von Süden würde einen kompletten Ausbau eines neuen Feld- und Waldweges erfordern bzw. eine deutliche Verbreiterung bestehender Privatwege bedeuten. Ebenso würden die Serpentinen hinauf nach Kleinhöhenkirchen keine größeren Fahrzeuge zulassen. Das AELF hält zwar die Genehmigung und Förderung als Rückegasse für möglich, jedoch keinen größeren Ausbau. Die UNB schließt den Vollausbau aus FFH-Gründen bislang völlig aus. Das IB-Weisser schätzt die Kosten über Kleinhöhenkirchen auf einer Länge von 1200 m auf 520.000 € brutto. Die Trasse folgt dann aber einem bestehenden privaten Weg/Rückegasse, würde aber nicht als schwerlastfähige Zufahrtsstraße bzw. Erschließungsstraße ausgebaut werden.
Variante 3: Ertüchtigung der bestehenden Zufahrt: Eine umfangreiche Baumaßnahme wird von der UNB kritisch gesehen, da wertvolle Sinterquellen zu verzeichnen sind, die möglichst nicht zu beschädigen sind. Am ehesten könnte man sich noch eine kleinere Baumaßnahme am schadhaften Stück vorstellen, die jedoch von einem Landschaftsplaner hinsichtlich naturschutzfachlicher Kompatibilität zu begleiten wäre. Diese Begleitung wäre auch trotz der Eilbedürftigkeit kein Hinderungsgrund. Möglicherweise wäre laut UNB eine brückenähnliche Konstruktion sinnvoll, um den Quellenfluss nicht zu beeinflussen.
Unter der Voraussetzung, dass man im Minimalkonzept nur 50 m ertüchtigen müsse, schätzt das IB Weisser auf einen Kostenrahmen von 192.000 € brutto.
Laut Tiefbauingenieur müsste eine reduzierte Lösung geplant und mit dem bislang von der Gemeinde eingesetzten Geologen hinsichtlich der Machbarkeit abgeglichen werden. 
Der Erste Bürgermeister berichtet, dass bezüglich einer weiterführenden Planung entsprechend der Alternative 3.) Kosten von ca. 5.500.- € für Planungsstufe 1-3 anfallen würden zuzüglich Geologe und Landschaftsplaner. 
Angesichts der Notlage der Anwohner empfiehlt der Erste Bürgermeister, unabhängig von der Straßenunterhaltspflicht durch die Anlieger eine solche minimale Planung als gemeindliche Soforthilfe zur Unterstützung zu beauftragen. 
Damit ist keinerlei Aussage hinsichtlich der späteren Finanzierung einer Umsetzungsmaßnahme getroffen, jedoch würde dies zumindest einen raschen Fortgang der Prüfungen gewährleisten, die ansonsten die Einigung der Eigentümergemeinschaft von 10 Personen erfordern würde.
Die Grundlagenermittlung ist ggf. auch für die Beantragung von staatlichen Hochwasserhilfen erforderlich. Laut Erstem Bürgermeister gebe es derzeit für das Projekt keine Zuschüsse für die Gemeinde; Gewerbebetriebe hätten dagegen Chancen, dass das Projekt im Rahmen der Hochwasserhilfe bezuschusst würde.
Gemeinderat Wieser brachte eine vierte Variante ins Spiel, ein Forstwegebau, der nach Süden entlang der Mangfall bis zur Brücke Anderlmühle verlaufen könnte. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Holzbrücke Anderlmühle auch nicht schwerlastfähig ist und eine längere Strecke des zu ertüchtigenden Forstweges ebenfalls im FFH-Gebiet verlaufen würde.
Gemeinderat Georg Grabichler meint, man müsse beim AELF nachhaken, warum im vorliegenden Fall der Vollausbau nicht gefördert werden könne; bei durchaus vergleichbaren Projekten (z.B. Gnadenleiten an der Leitzach) in der Vergangenheit habe das Landwirtschaftsamt Förderungen in Aussicht gestellt. Dass der Wald bei Breitmoos einen geringeren wirtschaftlichen Wert habe als anderswo sei für ihn nicht nachvollziehbar. 
Dem schließt sich Anian Rutz an. Er stellt zur Diskussion, dass nicht über die Köpfe der unterhaltspflichtigen Eigentümer geplant werden soll. Die Gemeinde habe bereits ein Gutachten erstellen lassen und eine Vorplanung einer größeren Lösung durch das IB-Weisser. Die jetzt erforderliche weitere Planung mit einem Kostenrahmen von 5.500.- € zuzüglich Kosten für einen Geologen und einen Landschaftsplaner sollte vom Eigentümer vorangetrieben werden. Die Gemeinde könnte dann diese Kosten nachträglich übernehmen bzw. bezuschussen, wenn Maßnahmen in Angriff genommen würden. 
Betty Mehrer fragt, inwieweit die übrigen – ca.10 – Grundeigentümer bei der Maßnahme mitziehen. Eine erste gemeinsame Aussprache im Rathaus hat hier wenig gebracht. 
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass es schwierig sei, alle straßenbaulastpflichtigen Grundeigentümer für eine Maßnahme zu einem gemeinsamen Vorgehen zu motivieren und sein Vorschlag wäre, zumindest die fertige Planung einer Minimallösung als Soforthilfe zu erstellen, was aus pragmatischer Sicht auch die schnellste Lösung sei.
Dem wurde entgegengehalten, dass die Gemeinde bereits mit Gutachten und Voruntersuchung durch ein Tiefbaubüro finanziell erheblich in Vorleistung gegangen sei. Die Gemeinde könne in Zeiten knapper Haushalte nicht beliebig Leistungen übernehmen, für die sie nicht originär zuständig sei. Die Baumaßnahme selbst sei ohnehin im Gemeindehaushalt nicht darstellbar. Es mache auch wenig Sinn, eine gemeindliche Planung zu machen, wenn die Anwohner die beplante Maßnahme später selbst finanzieren müssen, sodass die Weiterführung einer reduzierten Planung die straßenbaulastpflichtigen Anlieger am besten selbst vornehmen sollten.
Dieser Ansicht schlossen sich in der ausführlichen Diskussion immer mehr Gemeinderäte an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.09.2024 08:27 Uhr