Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, zwei Kfz-Carportstellplätze und drei oberirdische Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller hatte bereits im Juli 2023 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem unterkellerten Bungalow vorgelegt.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 03.08.2023 darüber beraten und folgenden Beschluss gefasst: „Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses kann sich der Gemeinderat grundsätzlich vorstellen, die Satzung bezüglich der Baugrenzen und des Grenzabstandes anzupassen, sofern eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wird. Ebenso die Erstellung eines Carports. Hierzu müsste die Stellung bei der Änderung der Satzung entsprechend festgelegt werden. Weiterhin ist die Erstellung einer geänderten Grünordnung auch dinglich zu sichern. Dem Bauwerber wird dringend angeraten, einen Bau in voller Größe des genehmigten Baufensters zu erstellen, um entsprechenden Wohnraum zu schaffen, auch wenn in diesem Fall ein eingeschossiger Bau ermöglicht wird, wie es auch in anderen Fällen bereits erfolgt ist.“
Der Antragsteller hatte dann eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten (ohne den Bungalow) eingereicht.
Erster Bürgermeister Wöhr wies eindringlich auf die Problematik der Gefährdung durch Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen hin.
Der Gemeinderat stimmte der geänderten Planung unter folgendem Vorbehalt grundsätzlich zu: Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob die gewünschte Bausituation nachteilige Auswirkungen auf die Oberflächenentwässerung habe, was aufgrund der Feststellungen des Landesamts für Umwelt nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei sicherzustellen, dass die Nachbargrundstücke durch die Erhöhung der Baugrenzen nicht durch Oberflächenwasser beeinträchtigt würden. Ebenso wurde der Bauherr darauf hingewiesen, dass ein etwaiger erhöhter Ausgleichsflächenbedarf von ihm zu übernehmen sei. Hingewiesen wurde zudem darauf, dass das oberflächennahe Untergeschoss im Falle von Sturzfluten gefährdet sei. Unter dieser Voraussetzung wurde eine erforderliche Änderung der Einbeziehungssatzung hinsichtlich des anzupassenden Grenzabstandes sowie der Stellung der vorgesehenen Carports unter den angeführten Bedingungen in Aussicht gestellt. Die entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde bereits vorgelegt. Weiterhin sei die Erstellung einer geänderten Grünordnung auch dinglich zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 18:18 Uhr