Tektur zum Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Holzolling, Haus 113, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 10.03.2025 ö beratend 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.03.2025 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im September 2020 einen Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.09.2020 das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben erteilt, unter der Voraussetzung, dass es privilegiert ist. Das Landratsamt Miesbach hatte mit Bescheid vom 09.11.2020 die Genehmigung erteilt.
Der Antragsteller hat jetzt einen Tekturplan eingereicht, in dem statt der geplanten Werkstatt ein Jungviehstall an die geplante Maschinen- und Futterbergehalle angebaut werden soll. Der geplante Baukörper soll statt der bisherigen Planung um ca. sieben Meter länger werden.
Unter dem Vorbehalt, dass das Bauvorhaben landwirtschaftlich privilegiert ist, erteilte der Gemeinderat entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 15:54 Uhr