Beseitigungsanordnung ungenehmigte Kleingarten-Anlage durch das LRA Miesbach; Sachstand.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 4
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.05.2025 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am 29.04.2025 fand eine Besprechung mit der Vertretung der Nutzer, SWM, UNB, Staatl. Bauamt und der Gemeinde Weyarn statt. Hier wurden die einzelnen Standpunkte bzw. rechtlichen Anforderungen vorbehaltlich anderer Entscheidungen des Petitionsausschusses besprochen und versucht, einen möglichst einvernehmlichen Ablauf zu vereinbaren. Hierzu haben die Beteiligten ihre Standpunkte geäußert bzw. auch noch weiteren Klärungsbedarf festgestellt. 
  1. Die Fällung der Bäume ist im Sommer nicht mehr möglich. Laut UNB wäre der vermutlich idealste Zeitpunkt im September 2025. Dies jedoch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass das Ziel die spätere Beseitigung der Anlage sei. Infolgedessen muss die Anlage weiterhin vom Grundeigentümer für die Nutzer gesperrt bleiben, bis die Gefahr beseitigt ist.

  1. Laut Staatl. Bauamt wird jeglicher planerische Akt der Gemeinde an den rechtlichen Hürden scheitern, sodass eine bauliche Nutzung nicht zu erwarten sein wird. Bauliche Nutzungen sind im Übrigen auch Zäune und mobile Anlagen (z. B. Bauwagen). Die Änderung des Flächennutzungsplans sollte jedenfalls an rechtlichen Hürden scheitern. Die bisherige Stellungnahme war als Anhörung gedacht. Hinsichtlich der Beseitigung der Anlagen kann man sich bei bekannten Nutzern eine großzügige Frist vorstellen. Diese müssten jedoch unterschriftlich bestätigen, dass sie für die Parzelle verantwortlich seien. Unter diesen Umständen könnte man sich vorstellen, dass den bekannten Nutzern eine Beseitigungsfrist bis Frühjahr 2028 eingeräumt werden könnte. Sollten die Nutzer nicht ermittelbar sein, so müssten die Gemeinde und SWM als Zustandsverantwortliche eine möglichst schnelle Beseitigung der Anlagen unbekannter Besitzer durchführen.

  1. Seitens der UNB wird angeführt, dass ein Moor als Wirtschaftsfläche fachlich als ungeeignet erachtet wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Schutzgebiet handelt. Hier haben sich die fachlichen Anforderungen in den letzten Jahrzehnten deutlich verschärft. Die UNB regt an, dass die Grundeigentümer eine Ersatzfläche suchen sollten. Sie geht weiterhin von einem Verbot der Nutzung aus, auch wenn dies im Falle einer reinen Grünnutzung von einigen Anwesenden als strittig beurteilt wurde. 

  1. Seitens der SWM als Grundeigentümer ist vorstellbar, dass eine reine Grünnutzung zugestanden wird. Die vollkommene Beseitigung des Bestandes durch die Nutzer müsste jedoch gewährleistet sein. Jegliche Lagerung mobiler Gegenstände oder gar Zäune könne man künftig keinesfalls mehr dulden. Im Übrigen würden rechtswidrige Zustände dort nicht weiter geduldet. Die Beseitigung der Bäume würde man jedoch veranlassen.

  1. Seitens der Vertretung der Nutzer ist fraglich, ob eine derart eingeschränkte Nutzung überhaupt noch Sinn mache. Es wird geltend gemacht, dass man als Verein auch naturschutzfachlich wertvolle Zustände herstellen könnte und auch Ordnung schaffen, sofern eine Perspektive bestehen würde. 

  1. Seitens der Gemeinde wurde vorbehaltlich anderweitiger rechtlicher Beurteilung des Petitionsausschusses als Worst-Case-Szenario angeregt, dass für den Fall einer vollkommenen Beseitigungspflicht ein realistischer Zeitplan entwickelt werden soll, der auch für die Nutzer eine gewisse Attraktivität beinhaltet, sich dort auch freiwillig zu engagieren, sodass eine kostenlose Weiternutzung bis 2027 unter dem Vorbehalt der rückstandslosen Beseitigung eingeräumt werden sollte. Anschließend müsste ein Renaturierungskonzept umgesetzt werden, welches mit der UNB im Detail zu vereinbaren ist. Bezüglich Ersatzflächen konnte zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage gemacht werden, da die Planung und Festlegung einer solchen ebenfalls ein komplexer Vorgang sei. Bürgermeister Wöhr regte an, dass ggf. auch Flächen der SWM in die Betrachtung einbezogen werden könnten. Eine Siedlungstätigkeit und Verbrauch von Bauland sei jedoch nicht realistisch. 

Erster Bürgermeister Wöhr wies nochmals darauf hin, dass die Gemeinde derzeit keine geeignete Fläche in dieser Größenordnung in der Bewirtschaftung habe. Man werde aber weiter danach Ausschau halten.
Außerdem wies er darauf hin, dass ihm die Transparenz des Verfahrens ein Anliegen sei. Der Austausch von Gemeinderat und Interessenvertretung solle jederzeit gewährleistet sein.
Es wurde vereinbart, dass die Beteiligten sich in Gremien, Interessengemeinschaft, bei Vorgesetzten entsprechend abstimmen und der Gemeinde innerhalb eines Monats ein Feedback zu den Besprechungsinhalten erteilen.
Die Nutzerinitiative hat am 07.05.2025 ein vorläufiges Statement abgegeben:
„Im Namen der Nutzerinitiative möchten wir uns herzlich bei der Gemeinde Weyarn bedanken, dass wir am runden Tisch der Behördenvertreter teilnehmen konnten. Wir würden es sehr begrüßen auch zukünftig anwesend zu sein, um in den Gesprächen mögliche Lösungen zu erarbeiten und die jeweiligen Standpunkte zu erörtern. Die Ergebnisse des runden Tischs haben einige offene Fragen hinterlassen, die wir im Rahmen unserer Stellungnahme ausformulieren werden. Zudem möchten wir anmerken, dass wir in regelmäßigem Kontakt mit dem Bayerischen Landtag stehen und dem Ausgang der Petition mit Neugier entgegenblicken.“
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Besprechungsinhalten und beauftragte die Verwaltung, eine geordnete und sozialverträgliche Rückabwicklung weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr