9. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 "Schule - Sportgelände"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.05.2025 ö beschließend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Anregungen und Bedenken folgender Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht und diese wurden im Bauausschuss geprüft und abgewogen:
-Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Hofgraben 4, 80539 München, mit Schreiben vom 24.03.2025. Die Nichtberücksichtigung des Bodendenkmals bei der Aufstellung und der 1. Änderung v. 01.12.2009 führte zu einer Überbauung desselben ohne archäologische Begleitung. Das Bodendenkmal ist nun im Bayernatlas aufgeführt und in der direkten Nähe des eingetragenen Bodendenkmals werden weitere, bislang nicht bekannte Bodendenkmäler vermutet. Die Festsetzungen, der Lageplan und der Umweltbericht wurden um folgenden Text ergänzt:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“ 
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass bei den bisherigen Bauarbeiten keine Hinweise auf Bodendenkmale gefunden worden sind.
Der Hinweis, dass im weiteren Umgriff mittelalterliche Körpergräber bestehen, die allerdings aufgrund der Distanz von der Maßnahme nicht betroffen sind, wurde im Bauausschuss zur Kenntnis genommen. 
-Polizeiinspektion Holzkirchen, Industriestraße 53, 83607 Holzkirchen, mit Schreiben vom 03.03.2025. Der Hinweis, dass hinsichtlich der Zufahrten die erforderlichen Sichtdreiecke und Sichtfelder stets freizuhalten und bei Einfriedungen der erforderliche Mindestabstand zum Straßenrand einzuhalten sei, wurde im Bauausschuss geprüft und zur Kenntnis genommen. Die bestehende Erschließung zur Staatsstraße bleibe unverändert.
-Staatliches Bauamt Rosenheim, Wittelsbacherstr.11, 83022 Rosenheim, mit Schreiben vom 09.04.2025. Hier ging es um die Erschließung sowie die Wahrung eines Sichtdreiecks vom Rand des geh- und Radweges in Beziehung zu baulichen Anlagen und Anpflanzungen sowie Parkplätzen. Der Hinweis wurde im Bauausschuss geprüft und zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass das Flurstück-Nr. 476/3 im Besitz und Unterhalt des Freistaates Bayern ist und zur Staatsstraße gehört.
-Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Rudolf-Diesel-Ring 1 a, 83607 Holzkirchen mit Schreiben vom 08.04.2025. Die bekannten Äußerungen bezüglich Schutz und Betrieb von Land- und Forstwirtschaft wurden im Bauausschuss zur Kenntnis genommen und darauf hingewiesen, dass das geplante Bauwerk nicht zuletzt auch der Förderung der örtlichen Land- und Forstwirtschaft diene (Hackschnitzelheizwerk). 
Die detaillierten Stellungnahmen des Bauausschusses lagen dem Gemeinderat vor.
Der Gemeinderat nahm die Abwägungen des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses billigte der Gemeinderat die 9. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 27 „Schule – Sportgelände“ in der Fassung vom 06.02.2025 unter Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr