Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 86/7 der Gemarkung Wattersdorf, Ziegelstraße, 83629 Wattersdorf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte nördlich auf dem Gewerbegrundstück in der Ziegelstraße im Ortsteil Wattersdorf einen Carport (Ausmaße 30 x 4,50 m) für Mitarbeiter inkl. E-Ladesäulen errichten. Auf dem Dach möchte er ferner eine PV-Anlage integrieren u.a. zur Speisung der darunter befindlichen E-Ladesäulen. An der beantragten Stelle sind im Bebauungsplan bereits Stellplätze festgesetzt und wurden auch als solche umgesetzt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ziegelstraße“.
In Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich. Für das Vorhaben muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Wenn die Gemeinde jedoch erklärt, dass der Bebauungsplan dahingehend geändert wird, dann kann das Landratsamt im Vorgriff auf die Änderung einer Befreiung zustimmen. Die Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers für die Änderung des Bebauungsplans lag vor.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben und der damit verbundenen notwendigen Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 9 „Ziegelstraße“ zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr