Ensembleschutz ehem. Augustinerchorherrnstift; Schreiben Bayerisches Landesamt für Denkmalschutz v. 01.04.2025 gem. Art. 1 Abs. 1 und 3 BayDSchG.; Frist zur Rückäußerung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Weyarn hat mit Schreiben vom 09.05.2023 beim Landesdenkmalrat einen Antrag auf Ausbringung des Ensembleschutzes für den Bereich des Klosters Weyarns eingereicht. Betroffen sind dabei folgende Grundstücke: 
FlstNrn. 372; 377; 379; 380; 382/2; 383; 384; 384/1; 385; 386; 387; 388; 390; 390/1; 391; 391/1; 392;393;394;396;397;398;399;400;401;403;405;406;406/1;406/2;406/3;406/4;407; 408; 409; 411; 412/6; 412/7; 414; 415; 415/2; 415/3; 415/4; 415/5; 416/10; 421; 422/14; 434, 434/3; 434/5; 434/6; 434/7; 439; 455; 455/2; 455/3; 455/9; 455/12 jeweils der Gemarkung Wattersdorf 
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat nun mit Schreiben vom 01.04.2025 mitgeteilt, dass das Ensemble des ehem. Augustinerchorherrnstifts Weyarn gem. Art. 1 Abs. 1 und 3 BayDSchG aufgrund der historischen Bedeutung als schützenswert einzustufen ist. Das Areal des ehemaligen Augustinerchorherrnstifts Weyarn mit Stiftskirche, Stiftsgebäuden, den vorgelagerten Ökonomie- und Verwaltungsbauten sowie dem Stiftsgarten bilden ein Ensemble.
Denkmalbedeutung:
Folgende Bedeutung gemäß Art. 1Abs. 1 BayDSchG wurde erkannt:
Geschichtliche Bedeutung:
Das Ensemble ehern. Augustinerchorherrnstift Weyarn hat geschichtliche Bedeutung. Die Gründung eines Augustinerchorherrnstifts im frühen 12. Jahrhundert gehört zu der ersten Blütezeit dieser in der Lateran-Synode von 1059 angestoßenen kirchlichen Reformbewegung. Erst ab dem 14.Jahrhundert wird von einem Orden aufgrund der Zentralisierungsbemühungen gesprochen. Das
Chorherrnstift in Weyarn mit seiner Kontinuität bis zur Säkularisation 1803 ist damit sowohl für die Geschichte der Regularkononiker als auch für die kirchliche Entwicklung in Oberbayern bedeutsam.
Denkmalwürdigkeit:
Das Ensemble ehern. Augustinerchorherrnstift Weyarn weist geschichtliche Bedeutung im Sinne Art. 1 BayDSchG auf. Die Gesamtanlage bildet ein Ensemble gemäß Art. 1 Abs. 1 und 3 BayDSchG.

Verfahrenserläuterung:
Das BLfD hat am 31.01.2023 zusammen mit der der Gemeinde Weyarn und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Miesbach oben genannte Ortsbild begangen. Auf der Grundlage der gemeinsamen Begehung sowie Recherchen hat das BLfD die Denkmaleigenschaft im Sinne von Art. 1Abs. 1 und 3 BayDSchG erkannt. Diese Erkenntnis hat das BLfD dem Ausschuss Ensembles des Landesdenkmalrates in der Sitzung am 24.02.2025 vorgetragen. Der Landesdenkmalrat hat sich in seiner Sitzung vom 24.02.2025 der fachlichen Auffassung des BLfD angeschlossen. 
Die Gemeinde Weyarn wurden nun vom BLfD gebeten, sich zu dem Sachverhalt bis spätestens 15.07.2025 zu äußern.
Grundsätzlich wurde die beantragte Aufnahme in den Ensembleschutz begrüßt. Der Plan enthält auch Bodendenkmäler, auf denen neuere Hochbauten stehen. Insofern ist es erforderlich festzustellen, welche der neueren Bauten dem Ensembleschutz zugehörig sind. Bei der zeichnerischen Darstellung ist auf Fl.Nr. 415 und 415/5 eine Wiesenfläche, die in der Darstellung als Denkmal ausgewiesen wird. Möglicherweise wäre zur Optimierung der planerischen Darstellung mit den schützenswerten Gebäuden ein Ortstermin der Gemeinde, des Landesamts für Denkmalschutz sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde zielführend. Die Gemeinde hat im Übrigen ergänzend auch die Aufstellung eines denkmalschutzkonformen Bebauungsplans beschlossen, der auf die denkmalschutzbehördlichen Belange Rücksicht nimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr