Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 08.05.2025 | ö | 13 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Franz Demmelmeier als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses schlug dem Gemeinderat vor, den Ersten Bürgermeister für das Rechnungsjahr 2021 zu entlasten.
Der Gemeinderat beschloss die Entlastung des Ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr