Der Erste Bürgermeister und die Kämmerin erläuterten die Zahlen des Haushaltes.
Kreisumlage: Die Kreisumlage wurde dieses Jahr von 52 auf 52,8 Prozentpunkt erhöht. Die rückläufigen Gemeinde-Einnahmen in den Vorjahren bewirken jedoch für 2025 eine in der Summe geringere Kreisumlage, dennoch wird die zur Verfügung stehende Finanzspanne zunehmend geringer.
Für die Übernahme unserer neuen Pflichtaufgabe „Ganztagsbetreuung der Grundschüler ab 2026“ wurde ein Kredit für den erforderlichen Grunderwerb vorgesehen. Ob die Planungen dieses Jahr noch so weit voranschreiten, wird sich zeigen und entsprechend wird der Kredit heuer aufgenommen oder erst im nächsten Jahr in Anspruch genommen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Inhalt:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weyarn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 9.924.017 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von -10.711.285 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 787.268 €
2. im Finanzhaushalt
- aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 9.532.636 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 9.854.204 €
und einem Saldo von - 321.568 €
- aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.298.078 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 3.132.960 €
und einem Saldo von - 1.834.882 €
- aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von - 30.000 €
und einem Saldo von 970.000 €
- und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 1.562.579 €
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden bereits im Vorgriff wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v.H.
- für die Grundstücke (B) 300 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Nach Beschlüssen des Finanzausschusses über die Eintragung verschiedener Investitionen (FW Holzolling, mobile Sicherheit) konnte seitens der Verwaltung der Haushalt abgeschlossen und folgender Finanzplan erstellt werden:
Genehmigung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2025-2028 sowie des Investitionsprogrammes
Übersicht Ergebnishaushalt 2025-2028
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Erträge
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Aufwendungen
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Saldo
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2025
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9.921.017,00 €
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10.711.285,00 €
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-790.268,00
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2026
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9.615.763,00 €
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10.591.550,00 €
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-975.787,00
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2027
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9.610.763,00 €
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10.476.980,00 €
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-866.217,00
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2028
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9.368.763,00 €
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10.478.280,00 €
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-1.109.517,00
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Übersicht Finanzhaushalt 2025-2028
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Erträge
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Aufwendungen
|
Saldo
|
2025
|
9.532.636,00 €
|
9.854.204,00 €
|
-321.568,00
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2026
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9.242.392,00 €
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9.726.469,00 €
|
-484.077,00
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2027
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9.237.382,00 €
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9.611.899,00 €
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-374.517,00
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2028
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8.995.382,00 €
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9.613.199,00 €
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-617.817,00
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Übersicht Investitionsprogramm 2025-2028
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Erträge
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Aufwendungen
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Saldo
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2025
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1.298.078,00 €
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3.132.960,00 €
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-1.834.882,00
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2026
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4.619.060,00 €
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8.886.400,00 €
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-4.267.340,00
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2027
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1.261.500,00 €
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1.486.400,00 €
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-224.900,00
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2028
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146.500,00 €
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864.400,00 €
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-717.900,00
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Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses beschloss der Gemeinderat den vorliegenden Haushaltsplan 2025 sowie die Finanzplanung 2025–2028.