Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich Tätiger.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die bislang bestehende Satzung wurde wiederholt fortgeschrieben. Aktuell ergibt sich folgender Änderungsbedarf:
1) Aufnahme des in der letzten Sitzung beschlossenen gemeindlichen Integrations-beauftragten
2) Heraufsetzung des Sitzungsgeldes
Für eine bessere Lesbarkeit wird der komplette Satzungstext mit redaktionellen Anpassungen zum Beschluss vorgelegt.

Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger
Die Gemeinde Weyarn erlässt aufgrund des Art. 20 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 folgende Satzung:
§ 1 Sitzungsentschädigung für Gemeinderäte
Gemeinderäte erhalten für jede Sitzung des Gemeinderats, eines Ausschusses oder einer Arbeitsgruppe, zu der sie geladen wurden und an der sie teilgenommen haben, eine Entschädigung von 50,00 € je Sitzung. Als Nachweis der Teilnahme gilt die Feststellung der Anwesenheit in der Niederschrift.

§ 2 Fahrtkostenersatz
Die Gemeinderäte erhalten Fahrtkostenersatz nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 3 Entschädigung sonstiger ehrenamtlich Tätiger Gemeindebürger
Sonstige ehrenamtlich tätige Gemeindebürger erhalten, soweit in Sonderbestimmungen nichts anderes vorgesehen ist, für jede Sitzung eines Organs der Gemeinde, das sie als Sachverständige zur Beratung beizieht, eine Entschädigung analog der Gemeinderäte.

§ 4 Entschädigung von gemeindlichen Beauftragten
Abs. 1: Folgende Beauftragte erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von 50,00 €:
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Seniorenbeauftragte
Energiebeauftragte
Straßen- und Verkehrsbeauftragter
Gebäudebeauftragter
Breitbandbeauftragter
Jugendbeauftragter
Integrationsbeauftrage
Abs. 2: Der Brandschutzbeauftragte (1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn) erhält eine monatliche Pauschalentschädigung von 100,00 €; der stellvertretende Brandschutzbeauftragte (stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weyarn) erhält eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €.
Die Gerätewarte von Feuerwehren, die jährlich mindestens 50 Einsätze haben, erhalten eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €.
Der Atemschutzgeräteleiter erhält eine monatliche Pauschalentschädigung von 60,00 €

§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt Rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft. Die vorherige Satzung verliert mit Ablauf des 30.04.2020 die Gültigkeit.
Weyarn, den 29.05.2020
GEMEINDE WEYARN

Leonhard Wöhr
Erster Bürgermeister

Der Gemeinderat beschloss  die Satzung zur Regelung der Entschädigung für Gemeinderäte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr