Jahresabschluss 2017 – Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zunächst erläuterte Herr Erster Bürgermeister Wöhr das grundsätzliche Vorgehen der Rechnungsprüfung: Der jährliche Haushalt wird zunächst aufgestellt und am Jahresende muss Bilanz gezogen werden. Was der Gemeinderat heute feststellend beschließt, ist das tatsächliche erwirtschaftete  Ist. Neben der örtlichen Prüfung durch den gemeindlichen Rechnungsprüfungs­ausschuss erfolgt alle paar Jahre die überörtliche Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband. Dies war im vergangenen Jahr der Fall, die Prüfer waren mehrere Monate lang im Rathaus anwesend.
Damit übergab der Erste Bürgermeister Leonhard Wöhr den Vorsitz und das Wort an Dr. Franz Demmelmeier, den Vorsitzenden des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses.
Wegen der Coronokrise wurde die bereits anberaumte Rechnungsprüfung in die neue Legislaturperiode verschoben. Herr Zweiter Bürgermeister Dr. Demmelmeier und Frau Altenweger stellten den Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Gemeinde Weyarn zum 31.12.2017 vor.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss lagen die in § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik genannten Jahresabschlussunterlagen vor, sie wurden in die Prüfungsfeststellung einbezogen.
Nach den Überprüfungen stellte der Rechnungsprüfungsausschuss die Ordnungs­mäßigkeit des Abschlusses und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2017 mit folgenden Werten fest:

Bilanz
Summe der Vermögensrechnung:          38.103.792,51 €
Ergebnisrechnung:
Ordentliches Jahresergebnis                        112.586,14 €
Außerordentliches Jahresergebnis          1.152,00 €
Jahresergebnis                                                113.738,14 €

Finanzrechnung:
Anfangsbestand an Finanzmitteln              3.570.923,83 €
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit            578.208,81 €
Saldo aus Investitionstätigkeit                        -513.308,03 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                    -112.537,61 €
Saldo aus nicht haushaltswirk-
samen Vorgängen                                                         -14.272,97 €
Endbestand an Finanzmitteln                        3.509.014,02 €

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Franz Demmelmeier, bedankte sich bei der Finanzverwaltung für die gute Zusammenarbeit. Nach erfolgter Prüfung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung.
Der Gemeinderat stellte das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 fest und erteilte dem Ersten Bürgermeister für die Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr