5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.02.2020 bis 05.03.2020 statt. Im Bauausschuss wurden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abschließend behandelt. Der Bauausschuss hat jedoch gebeten, bezüglich der Stellungnahme des Landratsamts Miesbach, - Untere Straßenverkehrsbehörde - mit Schreiben vom 31.01.2020 einen Beschluss im Gemeinderat herbeizuführen:
Landratsamt Miesbach, -Untere Straßenverkehrsbehörde-, Rosenheimer Straße 4, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 31.01.2020.
Im Zuge der Umsetzung der im Radnetzplan für den Landkreis Miesbach empfohlenen Maßnahmen wird anlässlich dieses Verfahrens angeregt, den westlich angrenzenden Weg auf der wichtigen Achse Weyarn und dem Bahnhof Mitterdarching für eine attraktivere Nutzung für den Alltagsverkehr durchgängig zu beleuchten und zu asphaltieren.
Der Bauausschuss hat folgendes Vorgehen empfohlen:
Eine durchgängige Beleuchtung ist auf der Weyarner Seite von der Gemeinde bereits vollzogen. Auf der Valleyer Seite wurde jüngst ebenfalls eine Solarbeleuchtung an vorläufig provisorischen Standorten angebracht. Die Asphaltierung scheitert am dem auf der Valleyer Seite noch nicht planfestgestellten neuen Wegeverlauf im Rahmen des BAB-Lärmschutzes.
Ein Ausbau des Weges zum Bahnhof Darching liegt im hohen strategischen Interesse der Gemeinde Weyarn. Die Gemeinde Weyarn wäre bereit, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes eine Asphaltierung vorzunehmen. Ebenso ist die Gemeinde Valley nach der bisherigen Auskunft grundsätzlich ausbauwillig. Die Untere Straßenverkehrsbehörde wurde um Unterstützung zu einer raschen Planfeststellung des Radwegverlaufes bei der Regierung von Oberbayern gebeten. Die Gemeinde Valley sollte von der gemeindlichen Stellungnahme informiert werden.
Der Gemeinderat stimmte damit der Empfehlung des Bauausschusses bezüglich der Asphaltierung zu und hatte im Übrigen gegen die bereits im Bauausschuss erfolgte Abwägung zur Bebauungsplanänderung keine Einwände.
Der Gemeinderat billigte die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ in der Fassung vom 09.01.2020. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, bezüglich der zu klärenden Fragen der Finanzierung des Radwegs weitere Informationen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr