Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine heilpädagogische Wohngruppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 715/3 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz in 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Ferienausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23.04.2020 bereits mit der Bauangelegenheit im Rahmen einer Bauvoranfrage befasst. Der Antragsteller und neue Eigentümer möchte das Anwesen Am Buchholz 4 (Flurstück 715/3 Gemarkung Wattersdorf, Mehrfamilienhaus) zukünftig in ein Kleinstkinderheim umnutzen. Dem Gemeinderat wurde eine entsprechende Konzeption für ca. 9 Kinder vorgelegt. Die Kinder werden vom Jugendamt zugewiesen; es handelt sich um eine gemeinnützige Gesellschaft. Es ist nur eine Umnutzung der Wohnnutzung in ein Kinderheim geplant, aber keine bauliche Erweiterung. Entsprechend dem Flächennutzungsplan ist das Anwesen Am Buchholz Nr. 4 nicht als Siedlungsfläche ausgewiesen und somit als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten.
Der Ferienausschuss hat im Rahmen der Voranfrage die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens dem Antragsteller in Aussicht gestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass keine gemeindliche Straßenerschließung des Anwesens vorliege und deshalb eine privatrechtliche Sicherung notwendig sei. Der Antragsteller hat dies zur Kenntnis genommen und nun hierzu nun den vorliegenden Bauantrag eingereicht.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt. Der Antragsteller soll darauf hingewiesen werden, dass keine gemeindliche (öffentliche) Straßenerschließung des Anwesens vorliegt und deshalb eine privatrechtliche Sicherung hierzu notwendig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr