Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses sowie Errichtung eines Standgiebels auf dem Grundstück Fl.Nr. 3254 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das beauftragte Planungsbüro wurde von der Gemeinde gebeten, exemplarisch anhand des Bauwunsches des Antragstellers Planungsvorschläge zur Errichtung von Querbauten bzw. Dachgauben auszuarbeiten. Der Gemeinderat hat zum Ende der vergangenen Legislaturperiode zwei Ausgangsvarianten (Variante 1 und 5) der ausgearbeiteten Vorschläge zur Nachverdichtung zur Umsetzung im Rahmen von Nachverdichtungen beschlossen und mittlerweile die Querbauvariante in Einvernehmen mit dem LRA in passenden Fällen als Erweiterungsmöglichkeit festgestellt.
In der Diskussion wurde auch auf die Problematik hingewiesen, dass immer wieder unterschiedliche Möglichkeiten der Nachverdichtung herrschen, je nachdem, ob ein Haus/Gebäude im Bebauungsplangebiet liegt oder nicht. Mit Blick auf die aktuelle Situation am Wohnungsmarkt müsse darauf geachtet werden, dass eine Ungleichbehandlung von Anträgen zur Nachverdichtung vermieden werden kann. Deshalb hat der Gemeinderat auch ein umfangreiches Prüfraster für Nachverdichtungen beschlossen.
Das konkrete Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 19 „Großseeham-Süd“ (3. Änderung).
Der Antragsteller hatte zur Sitzung eine abgeänderte und angepasste Planung eingereicht, nachdem im Bauausschuss noch Nachbesserungen angemahnt wurden. Diese wurde im Plenum erneut lebhaft diskutiert.
Die Empfehlung des Bauausschusses, wonach der Dachvorstand des Querbaus max. 35 cm betragen solle, lehnte der Gemeinderat ab. Stattdessen dürfe der Dachvorstand wie ur­sprünglich beantragt sogar bis zu max. 70 cm überstehen. Der Giebel des Nebengebäudes müsse min­des­tens 30 cm unter der des Hauptgebäudes liegen. Unter diesen Bedingungen wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag sowie zu einer Befreiung von den Fest­setzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr