Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Arnhofer Weg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Verwaltungsgericht München hat im Urteil vom festgestellt, dass der Arnhofer Weg – einschließlich der beiden Stichstraßen von der Einmündung in die Straße „Im Goldenen Tal“ im Osten als eine Erschließungsanlage anzusehen sei, die im Westen an der Grenze zum Außen­bereich ende. Mit diesem Urteil verbunden ist auch eine Neuberechnung der Erschließungsbeiträge.
Daher ist nach der Rechtsprechung vom Gemeinderat eine sog. bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung zu fassen. Der Gemeinderat hat daher für die Teilstrecke des Arnhofer Wegs von der Einmündung „Im Goldenen Tal“ bis zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60 „Naring – Arnhofer Weg, Nord“ eine Abwägung nach § 1 Abs. 4-7 BauGB vorzunehmen.
Der Gemeinderat bestätigt nach erfolgter Abwägung den bestehenden Trassenverlauf des Arnhofer Weges einschließlich Straßenbreite und -ausstattung und bestätigt, dass die endgültig herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
Weiterhin berichtet der Erste Bürgermeister, dass die Fertigstellung der Erschließung bereits im Laufen sei. Von ihm wird deutlich gemacht, dass es sich für die neu betroffenen Anwohner um eine äußerst unglückliche und kaum vermittelbare Angelegenheit handle. Diese treffe die Anwohner völlig unvorbereitet. Da zur Abschnittsbildung eine Ortsbesichtigung mit der Rechtsaufsicht, dem LRA Miesbach stattgefunden habe, sei man gemeindlicherseits von der Bestandskraft der Abschnittsbildung und Erschließungsbeiträgen im B-Planbereich überzeugt gewesen. Insgesamt bedeute die zunehmende Verrechtlichung des Ersterschließungsrechtes, dass die Gemeinden kaum noch über Handlungsspielraum für eine individuelle Ausgestaltung verfügen sowie einen großen Beratungsbedarf durch Fachbüros haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr