Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Hochlandweg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2020 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Stichstraße Hochlandweg befindet sich – von der Einmündung der Stürzlhamer Straße aus betrachtet – nur auf eine Länge von 32 m innerhalb des Teilbebauungsplans „für Fl.Nr. 401-401/7“ vom 28.03.1969 im Ortsteil Neukirchen.
Der Hochlandweg wurde im Jahr 2019 erstmalig endgültig hergestellt auf eine Länge von 121 m. Somit befinden sich 89 m des Hochlandwegs außerhalb eines Bebauungsplans (aber innerhalb des Bebauungszusammenhangs nach § 34 BauGB durch drei Ortsabrundungssatzungen).
Der Gemeinderat bestätigte nach Abwägung den bestehenden Trassenverlauf des Hochlandwegs einschließlich Straßenbreite und -ausstattung und bestätigte , dass die endgültig herzustellende Erschließungsanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr