Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung - Hochlandweg.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 28.05.2020 | ö | 13 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Stichstraße Hochlandweg befindet sich – von der Einmündung der Stürzlhamer Straße aus betrachtet – nur auf eine Länge von 32 m innerhalb des Teilbebauungsplans „für Fl.Nr. 401-401/7“ vom 28.03.1969 im Ortsteil Neukirchen.
Der Hochlandweg wurde im Jahr 2019 erstmalig endgültig hergestellt auf eine Länge von 121 m. Somit befinden sich 89 m des Hochlandwegs außerhalb eines Bebauungsplans (aber innerhalb des Bebauungszusammenhangs nach § 34 BauGB durch drei Ortsabrundungssatzungen).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 16:00 Uhr