Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Hackschnitzelanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 184 der Gemarkung Wattersdorf, Erlach, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Eine Privilegierung für das Objekt (Mietshaus) besteht nicht. Das Vorhaben wäre allerdings ggf. genehmigungsfähig als Sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund des energetischen Zieles begrüßte der Bauausschuss die Errichtung einer Hackschnitzelanlage und empfahl dem Gemeinderat, das Einvernehmen für die Anlage grundsätzlich zu erteilen.
Hinsichtlich der Situierung des geplanten Gebäudes wurde dem Antragsteller empfohlen, die Bauberatung im Landratsamt Miesbach in Anspruch zu nehmen. Eine Verlängerung des Garagengebäudes würde vom Bauausschuss bevorzugt, soweit dies möglich sei. Im Übrigen würde bei sachlichen Zwängen auch der beantragte Standort akzeptiert werden.
Zwischenzeitlich wurden von der Verwaltung die sachlichen Zwänge für den vom Bauwerber präferierten Standort eruiert. Aufgrund des starken Gefälles zum Garagengebäude hin sei dann keine Rundumfahrt von Liefer- und Räumfahrzeugen mehr möglich. Schwierig sei jedoch vor allem, dass bei dem vom Bauausschuss präferierten Standort starke Immissionen für die anliegende Wohnbebauung durch Rauchgase entstehen würden, sodass ein höherer und abgesetzter Standort erforderlich sei.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Vorhaben an der ursprünglich beantragten Stelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2021 10:37 Uhr