Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes sowie Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Wohnhauses mit landwirtschaftlichem Betriebsgebäude und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 9 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße 14, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2019 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das bestehende ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude, gelegen an der Weyarner Straße, soll abgerissen werden. Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus und ein zusätzliches landwirtschaftliches Betriebsgebäudes mit Wohnteil, welches zum Teil im Außenbereich liegt, jeweils zur Eigennutzung errichtet werden. Angrenzend an die Weyarner Straße sollen ferner Garagenbaukörper entstehen. Das bestehende westliche Nebengebäude soll stehenbleiben.
Nach Auskunft des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Holzkirchen liegt keine Privilegierung vor, sodass der zum Teil im Außenbereich liegende Betriebsteil nicht genehmigungsfähig ist. Die Baumasse des größeren Gebäudes muss deshalb in den Innenbereich verschoben werden. Dem Antragsteller wird deshalb empfohlen, hinsichtlich der Situierung der beiden Gebäude eine Bauberatung des Landratsamtes Miesbach in Anspruch zu nehmen. Problematisch wurden die vielen Einzelgebäude gesehen.
Im Übrigen wurde auf einen früheren Gemeinderatsbeschluss verwiesen, der im Innenbereich zwei Wohnhäusern, die sich einfügen, das Einvernehmen in Aussicht stellte .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:25 Uhr