Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Stürzlham Nordost" für das Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf zur Errichtung eines Wohn- und Gewerbegebäudes; 83629 Stürzlham; hier: Genehmigung des Planentwurfes.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 13.10.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 35 „Stürzlham Nordost“ aufgrund der mittlerweile erfolgten Bebauung des südwestlich gelegenen Nachbargrundstücks zu ändern. Die vorgestellte Planung des Antragstellers mit einem etwas versetzten Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten war grundsätzlich denkbar. Das Planungsbüro Kurz wurde mit der Änderung des Bebauungsplanes beauftragt und sollte einen entsprechenden Planentwurf vorlegen.
Hinsichtlich der Bauverpflichtung für die gewerbliche Einheit bleiben die bisherigen Festlegungen bestehen. Voraussetzung sind vertragliche Vereinbarungen, die die Schaffung von geändertem Baurecht ermöglichen.
Da der Ortsplaner erkrankt war, konnte der Tagesordnungspunkt nicht im Bauausschuss vorberaten werden, wurde aber dennoch im Gemeinderat behandelt.
Der Planung wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen. Gleichzeitig sei ein entsprechender Vertragsentwurf auszuarbeiten, der die Bauverpflichtung regelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2022 15:43 Uhr