Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung "Seiding, Fl.Nr. 524/3" zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 524/3 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding 3, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.01.2021 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2021 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Seiding, Fl.Nr. 524/3“.
Der Antragsteller hatte bereits 2016 und 2019 jeweils eine Anfrage auf Errichtung eines Ein­familienhauses in diesem Bereich gestellt. Der Gemeinderat konnte sich jeweils eine Beplanung an dieser Stelle nicht vorstellen. Eine Bebauung wäre unter anderem auch in den vorhandenen Baulücken möglich.
Der Erste Bürgermeister führt dazu aus, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde liege und der Bauwerber mit den bodenpolitischen Grundsätzen grundsätzlich einverstan­den wäre. Allerdings müsste aufgrund der sich neu ergebenden Baulinie eine flächigere Beplanung vorgenommen werden, die auch andere Eigentümer betreffen würde.

Einer solchen Planung konnte der Bauausschuss weiterhin nicht zustimmen, zumal auch keine neuen Aspekte vorliegen. Es wurde auf die bisherigen Beschlüsse verwiesen, dass die Gemeinde keine Änderung der Bauleitplanung vornimmt. Dem Antragsteller wurde weiterhin empfohlen, die vorhandenen Baulücken zu nutzen.
Der Gemeinderat bestätigte die ablehnende Empfehlung des Bauausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.02.2021 08:06 Uhr