Im Rahmen des Umzuges des Spielkreises nach Wattersdorf 2019 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Kinder von der Schule nach Wattersdorf mitgenommen werden. Hierbei wurde auch die Beförderung der Kinder von Wattersdorf mit dem Schulbus bestätigt, obwohl die Entfernung unter 2 km eine Schulbusbeförderung eigentlich ausschließt. Grund dafür war die besondere Gefahrensituation, insbesondere durch den fehlenden Gehweg am Ortsausgang Weyarn. Mit der kürzlich erfolgten Fertigstellung des Geh- und Radwegs war nun zu prüfen, ob immer noch eine besondere Gefahrensituation vorliege, die die Schulbusbeförderung begründen könne. Sofern dies nicht der Fall wäre, müsse die Gemeinde die Kosten der Beförderung zu 100 % selbst übernehmen und bekäme für die Schulkinder keine FAG-Zuschüsse mehr. Derzeit sind es zwischen 8 und 12 Kindern, die mit dem Bus mitfahren.
Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit folgenden Wortmeldungen:
Hans Holzinger sprach sich für die Fortsetzung der Beförderung als freiwillige Leistung der Gemeinde aus, da der Weg weit sei (1,9 km) und über eine weite Strecke nicht durch die Ortschaft oder bewohntes Gebiet führe. Außerdem gebe es nach wie vor einige Gefahrenpunkte.
Johannes Wieser und Albert Zinsbacher pflichteten dem bei und wiesen darauf hin, dass der Weg außerorts auch nicht beleuchtet sei.
Betty Mehrer erinnerte an die klaren rechtlichen Voraussetzungen, die einzuhalten seien. Wenn man hier einen Präzedenzfall schaffe, würden bald – berechtigterweise – weitere Anfragen auf die Gemeindeverwaltung zukommen. Die Gefahrensituation sei behoben und den Kindern tue es gut, den Schulweg zu Fuß oder mit dem Rad zu gehen.
Dieser Meinung waren auch Anschi Hacklinger, Markus Bauer, Georg Grabichler, Franz Demmelmeier und Anian Rutz, der hinzufügte, dass man Kinder nicht vor allen Gefährdungssituationen fernhalten könne und solle. Man müsse hier eine Grundentscheidung treffen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Angelika Viellechner fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, dass sich die Eltern an der Finanzierung des Busses beteiligten. Dies wurde verneint, da die Begründung für den Wegfall der FAG-Mittel sei, dass die damals anerkannte Gefahrensituation nun beseitigt sei.
Anschi Hacklinger regte eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Autofahrer entlang der Strecke vor.
Nachdem alle Argumente ausgetauscht waren, rief der Erste Bürgermeister zur Abstimmung auf.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, dass eine Schulbusbeförderung ab einem Schulweg von mehr als 2 Kilometern erfolgen muss, hier aber eine kürzere Strecke vorliegt, beschloss der Gemeinderat, die freiwillige Busbeförderung seitens der Gemeinde zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.