6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Am Weiglfeld Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 08.01.2024 | ö | beratend | 2 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 11.01.2024 | ö | 7 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Von Bürgern lagen keine Stellungnahmen vor. Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Ausgleichsflächen würden mit dem Landschaftsplaner abgestimmt und im Oberflächenkataster eingetragen.
Der Gemeinderat beschloss die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Am Weiglfeld Nord“ unter Berücksichtigung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2024 09:02 Uhr