Bestätigung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens; Neufestsetzung zum 01.01.2024.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsrat (Kommunalunternehmen Gemeindewerke Weyarn) Sitzung des Verwaltungsrates 13.12.2023 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Abwassergebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden vom Büro Rödl & Partner aus Nürnberg nachkalkuliert sowie für den Zeitraum 2024 bis 2027 neu berechnet mit folgendem Ergebnis:
Kalkulatorischer Mischzinssatz 2,17 % p.a. gem. KAG (Eigenkapital 68 % + Fremdkapital 32 %).
Ergebnis Nachkalkulation: Kostenunterdeckung von 152.685 € (rd. 153.000 €). Diese Kostenunterdeckung der Vorjahre soll innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums ausgeglichen werden. Auch hier sind Energiekosten ein erheblicher Kostenanteil, ebenso die Erneuerung von Pumpwerken und die energetische Sanierung der Kläranlage Feldkirchen-Westerham, die zwar eine 1/3-Umlage erfordert, aber mittelfristig zur Beitragsstabilität beiträgt.
Ein Ermessungsspielraum besteht bzgl. des Verhältnisses von Grundgebühren sowie den Verbrauchsgebühren.
Abwassergebühr bisher Zeitraum 2020 – 2023: netto 3,32 €/m³.
Abwassergebühr bisher Zeitraum 2016 – 2019: netto 3,57 €/m³.
Der Verwaltungsrat hatte vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gemeinderat die Anpassung der Wassergebühren mit folgendem neuem Gebührensatz ab dem 01.01.2024 beschlossen:
3,59 €/m³ netto bei einem Mischzinssatz von 2,17 % mit Erhöhung/Anpassung der Grundgebühr um 10 €/Jahr.
Der Verwaltungsrat beschloss auf Basis der neuen Gebühren die Satzung entsprechend mit Wirkung zum 01.01.2024 zu ändern.
Weiterhin sollten die Vorstände zukünftig für die Abwasserentsorgung von Swimmingpools keine Befreiungen mehr erteilen, da eine zum Teil geltend gemachte anderweitige Entsorgung kaum zu überwachen sei. 
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis und bestätigte den vorgenannten Satzungsbeschluss des Verwaltungsrates.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass es schon ein Erfolg sei, dass annähernd wieder die Gebührenhöhe von 2016 erreicht werden konnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 09:02 Uhr