1. Von Bürgern aus der unmittelbaren Nachbarschaft wurden Anregungen oder Bedenken bezüglich der Wandhöhe vorgebracht. Man befürchte eine stärkere Verschattung der eigenen Grundstücke.
Beschluss 1 und 2 (gleichlautend):
Nach Überprüfung der Einwände wurde festgestellt, dass auch die beiden nördlichen Anwesen nicht der Höhe dem Bebauungsplan entsprechen, sodass aus Gründen der Gleichbehandlung alle Anwesen gleich behandelt werden sollten und eine einheitliche Höhe von 6,35 m für das gesamte Baugebiet festgelegt wurde. Da die nördlichen Häuser der Bezugsfall für eine flächige Erhöhung sind, würde eine möglicherweise zusätzliche Überschattung durch den baulichen Vorteil aufgewogen.
2. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
-Landratsamt Miesbach, - Untere Naturschutzbehörde -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 02.05.2024.
„Bezüglich der Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Erhöhung der Stockwerke besteht ein Einverständnis, es liegen jedoch andere Einwände vor:
Der Bebauungsplan Nr.22 „Wattersdorf — Schlosswiese" ist seit 2006 gültig. Mittlerweile wurde die damals zu entnehmende Linde gefällt und ein Ersatzbaum gepflanzt.
Wir bitten um eine Aktualisierung des Grünordnungsplanes. Darunter vor allem: die eingezeichneten Gehölze und detailreichere Pflege-/ Pflanzverfahren (Arten, Alter, Größe...). Die Baum- und Straucharten müssen standortgerecht und heimisch sein.
Anstatt entlang der Straße, Bäume erster Ordnung zu pflanzen, wären Bäume zweiter Ordnung vorteilhafter, da diese in Zukunft risikoärmer bezüglich der Straßenverkehrssicherung sind.
Anmerkungen:
Außerdem wurden bei der Fl. Nr. 20/4 keine zwei Bäume entlang der Südgrenze gepflanzt. Ebenfalls fehlt der zu bepflanzende Baum auf der östlichen Seite in der Mitte der Fl. Nr. 20/14.
Die Hecken wurden nicht gepflanzt.
Es wurden noch keine Ausgleichsflächen in RIWA GIS (Ökogebiete LfU) von der Gemeinde umgesetzt.
Wir bitten dies in eigener Zuständigkeit einzutragen.
Hinweis:
Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass bauliche Anlagen in die Ausgleichsfläche hineingebaut worden sind, somit liegen Missstände des ursprünglichen Bebauungsplans vor. Wir bitten die Gemeinde darzulegen, wie damit umgegangen wird und senden die Stellungnahme auch in Kopie an das staatliche Bauamt des Landratsamtes.
Folgende Flurstücke haben Teile von Gebäuden in die Ausgleichsfläche (Eigentümer: Stadtwerke München GmbH) gebaut: Fl. Nr. 20/2, Fl. Nr. 20/18, Fl. Nr. 20.“
Beschluss 3:
Die Eigentümer wurden aufgefordert, die notwendigen Bepflanzungen vorzunehmen.
Beschluss 4:
Was die vom Landratsamt bemängelten baulichen Anlagen in der Ausgleichsfläche betrifft, so sei mit dem Eigentümern Kontakt aufzunehmen, ob diese entweder entfernt werden sollen oder ob diese in den Bebauungsplan aufnehmen seien. Hierzu sei die Zustimmung des nördlichen Grundstückseigentümers bei Erforderlichkeit vorzulegen. Soweit eine zusätzliche Ausgleichsfläche erforderlich sei, wäre der erforderliche finanzielle Ausgleich vorzulegen.
Die Verwaltung wird Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern und der Unteren Naturschutzbehörde führen. Sodann erfolgt die Wiedervorlage im Bauausschuss.
Der Gemeinderat nahm vom Sachstand Kenntnis.