Der Gemeinderat hatte den Energieausschuss beauftragt, eine Stellungnahme zur Fortschreibung der Regionalplanung i.S. Windkraft zu empfehlen.
Erster Bürgermeister Wöhr erläuterte anhand einer Präsentation aus der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 13.05. und dem der Gemeinde mittlerweile zugestelltem Informationsmaterial das Verfahren und den aktuellen Sachstand der Fortschreibung Windenergie im Regionalen Planungsverband. Derzeit ist die kommunale Vorprüfung der konsolidierten Suchraumkulisse im Gang, die Rückmeldung an den Planungsverband erfolgt mit einer kommunalen Bewertung der Suchräume in einem Fragebogen.
Die vorgelegten Szenarien wurden vom Bauamt geprüft, außerdem wurden örtliche Erkenntnisse, die dem Planungsverband möglicherweise nicht vorlagen, von der Verwaltung eingepflegt. Es handelt sich vorerst um eine rein informelle Einbindung, die dem Planungsverband die Möglichkeit gibt, die im Moment bei ca. 4,45 % liegenden Suchräume weiter einzuschränken. Es deutet sich bereits an, dass es schwierig werden wird, das Endziel von 1,8 % der Regionsfläche als Vorrangfläche zu erreichen. Der PV hat deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass nur harte Fakten Berücksichtigung finden werden.
Die Erklärung eines Suchraums zu einem Vorranggebiet hat zur Folge, dass dieses Vorranggebiet als privilegiert für die Aufstellung eines Windrads gilt und auch nicht mehr für anderweitige Bauten zur Verfügung steht.
Der Fragebogen wurde von der Verwaltung mit vorhandenen Erkenntnissen ergänzt. Hingewiesen wurde insbesondere auf naturschutzfachliche und wasserrechtliche Aspekte, ebenso auf die beiden Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für PV-Freiflächenanlagen, da diese mit Vorrangflächen Windkraft konkurrieren.
Bezüglich räumlicher Entwicklungsaussichten sowie bevorzugter Flächen hat die Verwaltung keine Aussagen getroffen.
Der Erste Bürgermeister sah ein politisches Votum als sachgerecht an, allerdings sei es nicht verpflichtend, ein politisches Votum hinsichtlich bevorzugter Vorrangflächen abzugeben.
Im weiteren Fortgang werde die Regionalplanung vom PV auf Basis der Rückmeldungen fortgeführt und nach Fertigstellung in eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung münden. Sofern es dem PV nicht gelingt, bis 2027 mindestens 1,1 % der Regionsfläche als Vorrangfläche auszuweisen, wird Windkraft überall privilegiert sein. Das finale Zeitziel ist 2032 mit 1,8 % der Regionsfläche. Im Moment gilt noch die bestehende Regionalplanung, die in Weyarn lediglich eine sogenannte weiße Fläche und keine Vorrangfläche vorsieht. Vorrangflächen haben die Auswirkung, dass konkurrierende Planungen dort unzulässig sind. Insofern wäre dafür zu sorgen, dass potenzielle Entwicklungsflächen möglichst nicht betroffen sind. Auch die 10-H-Regel ist bis zu ihrer Ablösung durch die neue gesetzliche Regelung im Jahr 2027 durch die alte Regionalplanung faktisch noch gültig.
Die Mitglieder des Energieausschusses nahmen die Vorarbeiten der Verwaltung dankend zur Kenntnis und beauftragten diese, den Fragebogen so an den Planungsverband weiterzugeben. Eine darüberhinausgehende Stellungnahme wurde nicht abgegeben.
Der Gemeinderat stimmte der vom Energieausschuss vorberatenen Vorgehensweise zu.