Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Für die Fahrzeuge der Feuerwehren der Gemeinde Weyarn wurde mithilfe der Kalkulationstabelle des bayerischen Gemeindetags eine Kalkulation der Kostensätze durchgeführt. Diese sind nun in eine neue Satzung zu übernehmen. Da einige Kostensätze aufgrund geringer Einsatzzeiten enorm hoch sind, wurden diese analog zu anderen Fahrzeugen im Ermessen der Gemeinde zugunsten der Gebührenschuldner angepasst, um rechtssichere Kostensätze zu erhalten, die von den Versicherungen anerkannt werden.
Auf die Kalkulation von Gerätekosten außerhalb der Normbeladung der Feuerwehrfahrzeuge wurde vorerst verzichtet, da die fortlaufende Berechnung der Kosten für die Verwaltung und die Feuerwehr mit einem enormen Aufwand verbunden ist. Dies kann nachgeholt werden, wenn sich herausstellt, dass künftig viele Gerätschaften außerhalb der Normbeladung bei abrechnungsfähigen Einsätzen Verwendung finden und dadurch nennenswerte Kosten entstehen.
Der Gemeinderat stimmte den neuen Kostensätzen unter Beachtung der Ermessensausübung zu und beauftragte die Verwaltung, die Satzung auszufertigen und zu veröffentlichen.
Gleichzeitig wurde der Feuerwehr Weyarn und der Verwaltung herzlich für die mühevolle Überarbeitung der Satzung gedankt, mit der Rechtssicherheit gewährleistet ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2024 08:05 Uhr