Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1539/2 und 1539/4 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte am 02.11.2020 eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern eingereicht.
Das Grundstück Fl.Nr. 1539/4 ist bereits aufgrund einer Baugenehmigung vom 22.12.2021 mit einem Doppelhaus und einer Garage bebaut.
Zur Bauvoranfrage für das Grundstück Fl.Nr. 1539/2 zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung 13.01.2022 das Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Miesbach hat mit Bescheid vom 24.01.2022 das Vorhaben für zulässig erklärt.
Nachdem der Antragsteller bis jetzt keinen Bauantrag eingereicht hat, hat er mit E-Mail vom 30.10.2024 einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides beantragt.
Das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides wurde erteilt. Auf das angrenzende Gewässer 3. Ordnung wurde hinsichtlich einer hochwassersicheren Bauausführung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr