Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Austragshauses mit Nebengebäude und Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 373 der Gemarkung Reichersdorf, Pienzenauer Straße, 83629 Neukirchen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte das bestehende Austragshaus mit Nebengebäude, dessen Bausubstanz nicht mehr besonders gut ist, abbrechen und an gleicher Stelle ein neues Wohnhaus/Austragshaus mit integrierter Garage errichten. Das neue Wohnhaus hat Ausmaße von 8,99 m x 14,99 m mit einer Wandhöhe von 5,03 m. Das neue Wohnhaus ist für den Familienbedarf (Kinder).
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan zwar als Grünland dargestellt, eine Ortseinsicht mit der Kreisbauabteilung ergab jedoch, dass dieses nach § 34 BauGB als Innenbereich zu beurteilen ist. Der Ersatzbau hält sich in Dimension und Lage weitestgehend an den bisherigen. Auf Wunsch des Kreisbaumeisters wurde die Garage in das Anwesen integriert, sodass ein externes Gebäude nicht mehr nötig ist.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr