Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen:
a) Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen hat gefordert, dass in die textlichen Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen werde, dass von landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen sei.
Der Gemeinderat hatte dazu beschlossen, dass ein entsprechender Hinweis aufgenommen wird.
b) Das Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, hatte eingewendet, dass mit der Ausführung der Ausgleichsfläche kein Einverständnis besteht. Die Eingriffsregelung sei demnach abzuarbeiten.
Der Gemeinderat hatte von der Stellungnahme Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine weitere Klärung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen und den Vorgang dem Bauausschuss wieder vorzulegen. Der Grünordnungsplaner hat die Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bauherrn abgesprochen und einen Entwurf erstellt.
Das Planungsbüro Kurz GbR wurde beauftragt, den Satzungsentwurf entsprechend anzupassen.
Der Gemeinderat nahm den Stand der Planung zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die bodenpolitischen Grundsätze auszubringen sowie den Ausgleichsbedarf dinglich zu sichern, sodass in der nächsten Sitzung der Satzungsbeschluss getroffen werden könne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr