Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen"; hier: erneute Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2025 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Auslage endete am 7.1.2025. 
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Nach Vorbehandlung im Projektausschuss Pflegeeinrichtung waren die gleichen Stellungnahmen wie im vorhergehenden TOP 8 erneut im Gemeinderat zu behandeln. Der Projektausschuss Pflegeeinrichtung hatte gleichlautende Abwägungen wie in TOP 8 getroffen:
Darüber hinaus haben folgende Träger öffentlicher Belange Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Miesbach, - Fachbereich 52, Kreisbaumeister -, Rosenheimer Straße 1-3, 83714 Miesbach, mit Schreiben vom 19.12.2024.
„Der Bebauungsplan ist folgendermaßen zu ergänzen:
Hinsichtlich eventueller Bodendenkmäler ist das BLfD zu beteiligen.“
Prüfung:
In der Denkmalliste des Bayerischen Denkmalatlas ist in der Nähe zum Planungsgebiet (ca. 40 Meter) lediglich der Alte Wirt (Aktennummer D-1-82-137-19) als Einzeldenkmal aufgeführt. Ein großflächiges Bodendenkmal ist im Bereich des Klosters gekennzeichnet, das weit außerhalb des Bebauungsplangebietes liegt. 
Aufgrund der Topografie wird für die Gebäude so wenig wie möglich Boden ausgehoben. So kann die Tiefgarage unter dem Haus Mangfall natürlich belichtet werden. Im Haus Taubenberg gibt das Gelände das Untergeschoss frei, so dass hier hochwertige Nutzung möglich ist. Die Bodengutachten haben gezeigt, dass im Bereich von Haus Mangfall vorrangig Auffüllböden vorhanden sind. Grundsätzlich wurde die Position, die Größe und die Höhe der Gebäude eng mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Unter Hinweisen H7 wird bereits im B-Plan darauf verwiesen.
Eventuelle zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG. 
Sofern hier beim Bau Bodendenkmäler auftreten wird der Vorhabensträger entsprechend der Meldepflicht das BLfD bzw. die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miesbach davon in Kenntnis gesetzt.  

Die Materialität der Fassaden und Dachgestaltung ist mit der Unteren Denkmalschutz-behörde abzustimmen.
Prüfung:
Vor Einreichung des Bauantrages wird der Vorhabensträger bzw. dessen beauftragte Planer die Planung (insbesondere die Materialität der Fassaden und Dachgestaltung) nochmals mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen.
 
Der Gemeinderat billigte die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Sondergebiet Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen“ in der Fassung vom 12.09.2024 unter Einarbeitung der vorgenannten Prüfvermerke. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen und parallel vor Fassung eines Satzungsbeschlusses einen Durchführungsvertrag auszuarbeiten und zu unterzeichnen. 
Im Anschluss an die Abstimmungen richtete Anton Zwickl einen großen Dank an Betty Mehrer für ihr riesengroßes Engagement für die Senioren der Gemeinde im Allgemeinen und speziell für das Projekt "ambulant betreute Wohngruppen". Er gestand, dass er von dem Projekt nicht von Anfang an in allen Punkten überzeugt gewesen sei, nun aber darin eine sinnvolle und sehr gute Einrichtung für die älteren Gemeindebürgerinnen sehe. 
Betty Mehrer zeigte sich erfreut darüber, dass alle Fraktionen geschlossen hinter dem Projekt stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2025 18:18 Uhr