Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Münchener Straße Nord-Ost" zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf in der Münchener Straße, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller sind neue Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 510/12 der Gemarkung Wattersdorf. Dieses Grundstück möchten sie nun mit einem Einfamilienhaus und einer Garage mit Werkstatt bebauen. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Münchner Straße Nord-Ost“. Das geplante Vorhaben weicht vom Bebauungsplan in Rücksprache mit der Kreisbauabteilung bzgl. des gewünschten Nebengebäudes (Garage/Carport) ab. 
Das Landratsamt Miesbach sah die Grundzüge der Planung berührt und hielt eine Änderung des Bebauungsplans für notwendig. Eine solche wurde in Aussicht gestellt. Die Planung wurde wunschgemäß auf einen Carport modifiziert. Eine Kostenübernahme lag vor. 
Grundsätzlich konnte sich der Gemeinderat eine Planung vorstellen, bei der die Garage zur Staatsstraße hin wegen Unterschreitung des Mindestabstandes zur Straße als Carport ausgeführt ist. Dieser solle seitlich offen sein, um ausreichend Sicht zu gewährleisten.
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und beauftragte die Verwaltung, das Weitere zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 15:54 Uhr