Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung "Naring, Zur Obermühle" für die Grundstücke Fl.Nrn. 1573/1 und 1573/2 der Gemarkung Holzolling in Naring; hier: Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat nahm in seiner Sitzung vom 12.12.2024 vom Stand der Planung zustimmend Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die bodenpolitischen Grundsätze auszubringen sowie den Ausgleichsbedarf dinglich zu sichern, sodass in einer der nächsten Sitzungen der Satzungsbeschluss getroffen werden könne. 
Gemeinsam mit dem Antragsteller wurde nun ein notarieller Vertrag angefertigt. 
Im Rahmen der Auslegung sind seitens der Träger öffentlicher Belange nun keine weiteren Einwände eingegangen. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen hatte in der Auslegung gefordert, dass in die textlichen Festsetzungen ein Hinweis aufgenommen wird, dass von landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auszugehen ist. Ein entsprechender Hinweis wurde aufgenommen.
Bzgl. der Eingriffsregelung bzgl. des Ausgleichsbedarfes wurde nun in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und den Planern eine für alle Seiten vertretbare Lösung gefunden und in die Planung eingearbeitet und übernommen.
Der Vertragsentwurf ist konsolidiert, konnte aber noch nicht gezeichnet werden. Der TOP wurde im Einvernehmen mit dem Antragsteller auf die nächste Sitzung vertagt.

Datenstand vom 19.03.2025 15:54 Uhr