Beplanung des Grundstücks Fl.Nr. 406/3 der Gem. Wattersdorf zur Errichtung eines zusätzlichen Anwesens und eines Garagengebäudes.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2020 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sein Einvernehmen für das Vorhaben in Bruck unter der Beur­tei­lung nach § 34 BauGB bereits in Aussicht gestellt. Bei der Bauberatung im LRA war die Auf­fassung vertreten worden, dass der Außenbereich mitbetroffen sei und die Gemeinde das erwünschte Baurecht mit einer Satzung erst noch schaffen müsse.
Der familiäre Bedarf ist ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung sowie ein Raum für gering­fügige gewerbliche Nutzung. Für die eigene Nutzung beantragte die Bauwerberin, dass die Gemeinde planerisch tätig werde.
Der Gemeinderat beschloss daher, eine Einbeziehungssatzung unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 16:46 Uhr