Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus für die abzubrechende landwirtschaftliche Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1683 der Gemarkung Holzolling, Haus 113, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 10.09.2020 | ö | beschließend | 11 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Ersatzbau befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Bei der geplanten landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle dürfte sich jedoch um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handeln. Der Gemeinderat erteilte das Einverneh
men zu dem Bauantrag unter dem Vorbehalt, dass das geplante Bauvorhaben privilegiert ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2020 16:46 Uhr