Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 396 der Gemarkung Wattersdorf, Ignaz-Günther-Straße, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.05.2022 ö beratend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin möchte auf dem Grundstück in der Ignaz-Günther-Straße den bestehenden Wohnhausgebäudeteil beseitigen und hier stattdessen einen Carport mit Glasdach errichten sowie einen Teil des Bestandes umnutzen und sanieren (Gründach). Die Gebäudeteile liegen direkt an die Nachbarbebauung an. 
Die Zufahrt ist über den südlich des Grundstückes bestehenden gemeindlichen Gehweg geplant. 
Auf dem Grundstück ist stattdessen die Errichtung eines neuen Wohngebäudes mit Ausmaßen von 8,01 m x 6,99 m geplant. Die Wandhöhe soll dabei 6,04 m betragen.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Die Bauvorhaben befinden sich in direkter Nähe und in Bezug zu denkmalgeschützten Gebäuden. Das geplante Wohnhaus liegt im Sichtbereich des Einmündungstrichters Ignaz-Günther Straße/J.-B.-Zimmermann-Straße. Fraglich und zu prüfen sei, ob durch das geplante Vorhaben eine Beeinträchtigung der Sicht für Verkehrsteilnehmer erfolge.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben gem. § 34 BauGB im Innenbereich. Zu prüfen sei, ob sich das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfüge. Aus Sicht der Verwaltung würde das neu geplante Wohnhaus u.U. eine zweite Baureihe eröffnen und ggf. Bezugsfälle schaffen. 
Der Bauausschuss hatte zusammen mit dem Kreisbaumeister Christian Boiger eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Mitglieder des Bauausschusses hatten Bedenken gegen die geplante Bebauung, da dadurch u.a. die Sicht auf die Klosterkirche beeinträchtigt werde. Ebenso sei die Wiederherstellung der Fünfhöfigkeit des Klosterensembles ein wichtiges städtebauliches Ziel gewesen. Da es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich im Ortskern und an der Klosteranlage handele müsse mit Bedacht und Umsicht gehandelt werden. 
Der Tagesordnungspunkt wurde auf Empfehlung des Bauausschusses zurückgestellt. Der Bauwerber wurde gebeten, ein Schaugerüst aufzustellen sowie eine Bauberatung mit dem Kreisbaumeister hinsichtlich der Gestaltung und der weiteren Optimierung in Anspruch zu nehmen. Der Kreisbaumeister hatte zugesagt, die Bedenken des Bauausschusses mit dem Architekten des Antragstellers zu besprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 16:55 Uhr