Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der bestehenden Nebengebäude und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 der Gemarkung Wattersdorf, Schloßstraße, 83629 Wattersdorf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten gerne auf deren Grundstück in Wattersdorf ein Einfamilienhaus mit Ausmaßen von 11,30 x 7,50 m errichten. Wandhöhe 6,20 m. Östlich des Wohnhauses ist eine Garage sowie ein Stellplatz für Kfz geplant. Die Zufahrt erfolgt über die Schloßstraße. Auf dem Grundstück befinden sich zahlreiche Nebengebäude, die dem Neubau weichen würden. Das Grundstück Fl.Nr. 11 soll im Zuge der Neubebauung geteilt werden.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Es ist zu prüfen, ob das geplante Gebäude sich in die umgebende Bebauung einfügt. Das nordöstlich gelegene Hauptgebäude „Weyarner Straße 10“ ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aufgeführt.
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage wurde erteilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass das danebenstehende Anwesen „Weyarner Straße 10“ in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aufgeführt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr