4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Seidinger Straße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss, 23.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss | 23.04.2020 | ö | beschließend | 5 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Ferienausschuss beschloss die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Seidinger Straße“ unter Einarbeitung des Prüfvermerks (redaktionelle Änderung) in der Fassung vom 09.01.2020 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr