4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Seidinger Straße"; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Ferienausschuss beschloss die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Seidinger Straße“ unter Einarbeitung des Prüfvermerks (redaktionelle Änderung) in der Fassung vom 09.01.2020 als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr