Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehem. Atelierräume in eine Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/1 der Gemarkung Holzolling in der Westerhamer Straße in 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss 23.04.2020 ö 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller beantragte die Nutzungsänderung der bestehenden Atelierräume in eine Einliegerwohnung.
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne rechtsgültigen Bebauungsplan.
Maßgeblich zur Beurteilung ist folglich die Art und das Maß der baulichen Nutzung.
Der südliche als auch der nördliche Grundstücksnachbar haben auf den Plänen ihre Unterschrift geleistet.
Der Ferienausschuss erteilte  der vorgelegten Nutzungsänderung der ehemaligen Atelierräume in eine Einliegerwohnung das gemeindliche Einvernehmen. Auf dem Baugrundstück sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend Stellplätze für KFZ zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr