Beratung über Mindestbebauungsstandards; Festlegung von Kriterien.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat den Bauausschuss in der letzten Sitzung am 03.08.2023 damit beauftragt, zum Thema Mindestbebauung (wo Bauwerber von der Größe des genehmigten Baufensters abweichen und verkleinert bauen möchten, z.B. Bungalow statt EG + OG), Kriterien für Grundsatzentscheidungen zu erarbeiten.
Bürgermeister Wöhr berichtete von drei Bezugsfällen in den letzten 20 Jahren:
  • Wattersdorf
  • Kleinpienzenau
  • Reinthal
Möglichkeiten einer Regel
  • vertragliche Regelungen bei Grundstücken im Einheimischenmodell
  • neue Bebauungspläne 
  • Bestände, alte Bebauungspläne anpassen

Im Bauausschuss wurden die Möglichkeiten erörtert und abgewogen. Im Einheimischenprogramm sind die Baufenster so definiert, dass zwangsläufig mit einem Kind ein Obergeschoss notwendig wird, sodass hier kein Handlungsbedarf besteht. Bei alten Bebauungsplänen ist die nachträgliche Ausbringung von Mindeststandards rechtlich problematisch und mit Widersprüchen beim Satzungsbeschluss zu rechnen. Insbesondere würden Bestandsliegenschaften bei genehmigungspflichtigen Umbauten von einer solchen Restriktion betroffen sein. Ebenso wurden die sozialen Aspekte vom Bauausschuss betrachtet, sodass eine nachträgliche Ausbringung von Auflagen im Bestand kaum als realisierbar angesehen wurde. Man war sich jedoch einig, dass die flächensparende und effiziente Ausnutzung von Bauland ein zu verfolgendes Ziel sei, welches zumindest durch entsprechende Hinweise an die Bauwerber zur Geltung gebracht werden soll. Die Seniorenbeauftragte wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch ältere Menschen daran denken sollten, dass sie möglicherweise auch einmal einen Raum für Pflegepersonal benötigen könnten. Im Ergebnis hat die Gemeinde bei Neuaufstellung von Bebauungsplänen alle Möglichkeiten der Regelung. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, nicht neu regelnd in bestehende Bebauungspläne und Bestände einzugreifen. Es sollte jedoch in konkreten Fällen nachdrücklich an die Bauherren appelliert werden, den baurechtlich möglichen Wohnraum auch zu schaffen. 
Bei neuen Bebauungsplänen werde sich der Bauausschuss intensiv mit einer flächensparenden Nutzung des zur Verfügung stehenden Bauraums auseinandersetzen und erforderlichenfalls auch Mindestvorgaben bzgl. der Baumasse und baulichen Nutzung empfehlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2023 14:14 Uhr